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Weibliche Genitalverstümmelung (FGM = Female Genital Mutilation)

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umfasst die weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation - FGM) alle Praktiken, für die es keine medizinische Indikation gibt und bei denen die externen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder anderweitig verletzt werden.

Diese Definition ist allgemein akzeptiert und wird von den Vereinten Nationen und der Europäischen Union verwendet.

Um eine internationale Standardisierung zu erreichen, hat die WHO die unterschiedlichen Formen von FGM in vier Typen unterteilt - allerdings ist eine exakte Einordnung des jeweils durchgeführten Eingriffs nicht immer möglich: 

Unterschiedlichen Formen der weiblichen Genitalverstümmelung:

Die weibliche Genitalverstümmelung ist nicht mit der Beschneidung von Jungen zu vergleichen. Die Entfernung der Klitoris und Klitorisvorhaut entspricht dem Verlust des Penis beim Mann.

Anatomisch ist die Entfernung der Klitorisvorhaut mit der Entfernung der Penisvorhaut vergleichbar. 

Im Zusammenhang mit dem Thema FGM ist es sinnvoll und ratsam, die Wortwahl je nach Kontext zu differenzieren. „Weibliche Genitalverstümmelung“ benennt die schwere Menschenrechtsverletzung, die diese Praktik darstellt. Die Verwendung dieses Begriffes geht auf Forderungen afrikanischer Aktivistinnen zurück, die damit zum Ausdruck bringen wollen, dass die „weibliche Beschneidung“ ungleich schwerwiegender ist als die (Vorhaut-)Beschneidung bei Männern - und somit nicht mit letzterer vergleichbar. Diesen Standpunkt haben afrikanische Aktivistinnen in der Erklärung von Bamako 2005 bekräftigt. In der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist der Begriff durchaus angebracht.

Angemessen im Umgang mit Betroffenen ist jedoch die Bezeichnung „Beschneidung“ (Englisch: cutting oder circumcision, Französisch: excision). Viele betroffene Frauen fühlen sich nicht verstümmelt und möchten auch nicht als verstümmelt wahrgenommen werden. Sie fühlen sich dadurch stigmatisiert. In Gesprächen ist zu erfassen, mit welchen Begrifflichkeiten Betroffene sich selbst wohlfühlen. Dies kann unterschiedlich sein und evtl. auch einen Hinweis darauf geben, wie die Frau selbst zur Praktik und deren Auswirkungen steht. 

FGM verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie das Recht auf Gesundheit. Die Praktik ist eine schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt und gravierende Diskriminierung von Frauen und Mädchen. FGM ist international in zahlreichen Dokumenten und völkerrechtlichen Abkommen als menschenrechtsverletzende und diskriminierende Praktik geächtet. 

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung - auch bei einer Durchführung im Ausland - und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels.

In Deutschland ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung eine Straftat, die mit bis zu 15 Jahren Haftstrafe geahndet wird.

Bei einer weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt und bei der schwersten Form wird der Scheideneingang beinahe komplett zugenäht.

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und sollte im Reisepass mitgeführt werden.

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung kann den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen. 

Zielgruppe sind primär die bedrohten Mädchen und ihre Familien.

Weiterhin dient der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung aber auch zur allgemeinen Aufklärung.

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen.

Bei der Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.

Abbildung eines Schutzbriefes gegen weibliche Genitalverstümmelung
Abbildung eines Schutzbriefes gegen weibliche Genitalverstümmelung
Weibliche Genitalverstümmelung: Wo bekomme ich Hilfe? Was tue ich, wenn ich einen Verdacht habe?

Wenn Sie Sorge haben, dass für Sie oder jemanden, den Sie kennen, eine Gefahr besteht, für eine weibliche Genitalverstümmelung ins Ausland gebracht zu werden, oder wenn eine solche Gefahr im Inland droht, können Sie sich an folgende Hilfeeinrichtungen wenden:

  • Fachstelle TABU SH
  • Hilfe per Telefon oder online erhalten Sie bei dem bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Rufnummer: 08000 116 016, www.hilfetelefon.de.
  •  Wenn Sie im Ausland sind und Hilfe brauchen, können Sie sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden (www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen oder www.auswaertiges-amt.de/en/aussenpolitik/laenderinformationen)
  • Polizei (Rufnummer: 110) oder
  • Ihr zuständiges Jugendamt  

TABU - Anlaufstelle Gesundheit

Die Beratungsstelle TABU – Anlaufstelle Gesundheit vom Diakonischen Werk Altholstein ist die einzige Fachstelle zum Thema weibliche Genitalverstümmelung in Schleswig-Holstein.

Damit ist sie die Anlaufstelle für alle, die Informationen und Hilfe brauchen: Betroffene und Angehörige, Fachkräfte und Institutionen.

Vor allem erhalten betroffene Frauen und gefährdete Mädchen hier Beratung, Begleitung und Unterstützung.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.