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Kinderzuschlag & Kinderzuschlag-Lotse

Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für Ihre gesamte Familie reicht.

Prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen schnell und mit wenigen Angaben, ob sich ein Antrag für Sie lohnt!

Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben Sie, wenn:

  • ... Sie  Kindergeld beziehen,
  • ... Ihr Einkommen (trotz Bezug von Kindergeld) nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht,
  • ... Ihr Einkommen mindestens 600 Euro bei Alleinerziehenden bzw. 900 Euro bei Paaren beträgt,
  • ... Ihre Kinder in Ihrem Haushalt wohnen, ledig sind und jünger als 25 Jahre.

Hinweis: Wer Kinderzuschlag bezieht, kann sich auch von Kindertagesstätten-Gebühren befreien lassen und hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. Kostenerstattung für Klassenfahrten, Ausflüge, Schulbedarf).

Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 250 Euro monatlich pro Kind. (darin ist der Sofortzuschlag von monatlich Euro 20 je Kind enthalten).

Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Mit zunehmenden Einkommen der Eltern verringert sich der Kinderzuschlag nach und nach bis er sich auf Null vermindert hat.

Wichtig: Kinderzuschlag rechtzeitig beantragen, denn Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung für 6 Monate bewilligt.

Zur Beantragung des Kinderzuschlags benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular "Antrag auf Kinderzuschlag"
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate vor der Antragstellung
  • Nachweise über die Höhe der Miet-, Neben- und Betriebskosten 

Familienkasse - Hilfe bei steigenden Energiekosten!

Gestiegene Energiekosten im Familienbudget können beim nächsten Antrag Einfluss auf den Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

Informationen und Beratungen: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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