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Frauengesundheit

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG)

Jedes Geschlecht weist gesundheitliche Besonderheiten auf. So gibt es spezifische Erkrankungen, die nur Frauen oder Männer betreffen oder geschlechtsspezifisch gehäuft auftreten.

Unterschiede gibt es auch in der Wirksamkeit von Medikamenten sowie bei geschlechtsspezifischen Lebensphasen wie z.B. Schwangerschaft und Wechseljahren.

Neben den biologischen Unterschieden beeinflussen auch psychosoziale Faktoren die gesundheitliche Situation der Geschlechter. Hier spielen die Vorstellung von Gesundheit, die Wahrnehmung des eigenen Gesundheitszustands, das Gesundheits- und Risikoverhalten und die Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen eine Rolle.

Diese Besonderheiten sind in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung zu berücksichtigen.

Eine wichtige Maßnahme zur Geschlechtergerechtigkeit wurde im Jahr 2015 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) vollzogen.

Der durch das Präventionsgesetz neu in die Vorschriften für die gesetzliche Krankenversicherung eingefügte § 2b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) lautet: „Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.“ Nach dieser Vorschrift müssen die Krankenkassen bei ihren Leistungen die entsprechenden geschlechtsspezifischen Forschungsergebnisse berücksichtigen und ihre Leistungen dementsprechend ausgestalten. Und das nicht nur bei Prävention und Gesundheitsförderung, sondern auch bei Diagnose und Therapie.

In der Gesundheitsforschung sind die gesundheitlichen Besonderheiten des Geschlechts Teil der Ressortforschung des Bundes und Gegenstand gezielter Forschungsvorhaben. Mit dem Förderschwerpunkt „Spezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ werden seit 2020 Vorhaben gefördert, die geschlechtsbedingte gesundheitliche Ungleichheiten identifizieren und die Qualität der Versorgungsangebote verbessern sollen. 

Die geschlechtsspezifischen Besonderheiten wurden gleichfalls bei den „Nationalen Gesundheitszielen“ berücksichtigt, die ein ergänzendes Steuerungsinstrument im Gesundheitswesen sind. Diese bauen auf breiter fachlicher Expertise auf und werden konsensual entwickelt. Zu jedem Gesundheitsziel werden Ziele, Teilziele und Empfehlungen für die konkrete Umsetzung erarbeitet

Qualitätsgesicherte Informationen zur Frauengesundheit:

Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren (=Mammographie-Screening-Programm)

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung von Frauen in Deutschland!

Vor diesem Hintergrund fasste der Bundestag 2002 den parteiübergreifenden Beschluss, das flächendeckende Mammographie-Screening-Programm einzuführen.

Damit auch Frauen in ländlichen Regionen (wie in unserem Amt Mittelholstein) ohne großen Aufwand am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen können, gibt es neben den rund 100 stationären Screening-Einheiten in Deutschland zusätzlich das „Mammobil“ (=Mammographie-Bus: eine Röntgenstation auf Rädern).

Das Mammographie-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.

Mammographie wird die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust genannt.

Screening bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe eine bestimmte Untersuchung angeboten wird. Durch die Untersuchung sollen die Menschen gefunden werden, die eine Krankheit bereits in sich tragen, ohne etwas davon zu spüren.

Das Mammographie-Screening-Programm hat das Ziel, Brustkrebs in einem so frühen Stadium zu entdecken, in dem der Tumor noch klein ist und die Lymphknoten noch nicht befallen hat. Dann haben Frauen die Chance auf eine günstige Prognose, schonendere Behandlung und darauf, vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt zu werden.

Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebsfrüherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards!

Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich bundesweit an über zehn Millionen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Die Frauen erhalten eine schriftliche Einladung zur Teilnahme.

Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig und für gesetzlich krankenversicherte Frauen kostenfrei. Auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch. (Inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung im Mammographie-Screening übernimmt, sollten Sie vor der Untersuchung mit Ihrer Versicherung klären.)

Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten digitalen Geräten durchgeführt.

Jedes Mammographie-Bild (= die Röntgenaufnahme der Brust) wird von mindestens zwei speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten unabhängig voneinander begutachtet.

Im Falle eines Verdachtes auf Brustkrebs werden die weiteren nötigen Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt.

Abbildung Logo Mammographie Programm und Link zur Website
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