Frauengesundheit
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG)
Jedes Geschlecht weist gesundheitliche Besonderheiten auf. So gibt es spezifische Erkrankungen, die nur Frauen oder Männer betreffen oder geschlechtsspezifisch gehäuft auftreten.
Unterschiede gibt es auch in der Wirksamkeit von Medikamenten sowie bei geschlechtsspezifischen Lebensphasen wie z.B. Schwangerschaft und Wechseljahren.
Neben den biologischen Unterschieden beeinflussen auch psychosoziale Faktoren die gesundheitliche Situation der Geschlechter. Hier spielen die Vorstellung von Gesundheit, die Wahrnehmung des eigenen Gesundheitszustands, das Gesundheits- und Risikoverhalten und die Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen eine Rolle.
Diese Besonderheiten sind in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung zu berücksichtigen.
Eine wichtige Maßnahme zur Geschlechtergerechtigkeit wurde im Jahr 2015 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) vollzogen.
Der durch das Präventionsgesetz neu in die Vorschriften für die gesetzliche Krankenversicherung eingefügte § 2b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) lautet: „Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.“ Nach dieser Vorschrift müssen die Krankenkassen bei ihren Leistungen die entsprechenden geschlechtsspezifischen Forschungsergebnisse berücksichtigen und ihre Leistungen dementsprechend ausgestalten. Und das nicht nur bei Prävention und Gesundheitsförderung, sondern auch bei Diagnose und Therapie.
In der Gesundheitsforschung sind die gesundheitlichen Besonderheiten des Geschlechts Teil der Ressortforschung des Bundes und Gegenstand gezielter Forschungsvorhaben. Mit dem Förderschwerpunkt „Spezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ werden seit 2020 Vorhaben gefördert, die geschlechtsbedingte gesundheitliche Ungleichheiten identifizieren und die Qualität der Versorgungsangebote verbessern sollen.
Die geschlechtsspezifischen Besonderheiten wurden gleichfalls bei den „Nationalen Gesundheitszielen“ berücksichtigt, die ein ergänzendes Steuerungsinstrument im Gesundheitswesen sind. Diese bauen auf breiter fachlicher Expertise auf und werden konsensual entwickelt. Zu jedem Gesundheitsziel werden Ziele, Teilziele und Empfehlungen für die konkrete Umsetzung erarbeitet