Grundsteuerreform
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Grundsteuerreform stellt uns alle vor große Herausforderungen.
Mit den hier veröffentlichten Informationen soll Ihnen ein Weg zu den erforderlichen Angaben aufgezeigt werden.
Diese und weitere Angaben sind auch auf der Website der Landesregierung abrufbar.
Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich?
Einsichtnahme in Bauakten des Amtes Mittelholstein
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, beim Amt Mittelholstein Einsicht in die Bauakten zu nehmen.
Bitte beachten:
Die Einsicht in die Bauakten ist nur nach vorheriger telefonischer Absprache und jeweils nur donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr möglich. Bitte teilen Sie uns anhand des Fragebogens (Download) im Vorwege mit, welche Angaben bzw. Unterlagen Ihnen für die Erklärung noch fehlen!
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Akten im Amt Mittelholstein nur um Zweitakten handelt, welche nicht den Anspruch auf Vollständigkeit haben. Sofern Sie Einsicht in die vollständige Bauakte nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an den Kreis Rendsburg-Eckernförde – Untere Bauaufsichtsbehörde – Bürgerinformation Tel.: 04331/202-492.
Wie erfolgt die Erklärung?
Die Erklärung erfolgt über eine persönliche Registrierung unter www.elster.de oder in Papierform. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie in den Bürgerbüros und im Rathaus des Amtes Mittelholstein.