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Väterurlaub / Vaterschaftsurlaub

Eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) verpflichtet die Mitgliedstaaten einen 14-tägigen Väterurlaub zur Geburt eines Kindes einzuführen.

Die EU-Work-Life-Balance-Richtlinie hat die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, diese bis zum 02.08.2022 umzusetzen.

Die Bundesrepublik hat mit der EU eine Ausnahme ausgehandelt. Begründet wird diesdamit, dass es in Deutschland Elterngeld und Elternzeit gibt. Das Familienministerium geht davon aus, dass es mit diesen Regelungen bereits genug für die Vereinbarkeit von Familie. Pflege und Erwerbstätigkeit getan hat.

Die Koalition plant einen Väterurlaub, so wie die EU-Richtlinie es vorschreibt. Dies findet sich ausdrücklich im Koalitionsvertrag.

Dennoch gibt es bisher keinen Gesetzesentwurf - die Umsetzung soll aber laut Bundesministerium 2023 erfolgen.

Elterngeld

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert.

Mütter und Väter haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. 

Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Im Jahr 2020 bezogen Frauen 14,5 Monate Elterngeld, bei den Männern waren es 3,7 Monate. (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Die Zahl der Männer, die 2020 Elterngeld bezogen, stieg um 1,4% auf rund 462.000 (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Immer mehr Väter und Mütter nutzen die reservierten Partnermonate, das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. 552.000 Frauen und Männer entschieden sich 2020 für das ElterngeldPlus (ein Anstieg zum Vorjahr von rund 1,8%). In der Regel fällt das ElterngeldPlus monatlich niedriger aus, dafür wird es länger gezahlt. 

Auch der Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen, kommt gut an.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien mit neugeborenen Kindern.

Mit dem Elterngeld soll das Ziel erreicht werden, den Lebensstandard der Familie auch während der Elternzeit zu sichern.

In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Soziale Dienste der jeweiligen Kreise zuständig.

Elterngeld für Kinder, die ab 01.09.2021 geboren werden

Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher - durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren werden.

Neuregelungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (ab 1.9.2021):

Elterngeldrechner

Mit dem Elterngeldrechner können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

Eltern können Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren.

Wie das geht, welche Aufteilung für welche Familie am besten passt und wie viel Elterngeld dann zur Verfügung steht:

Bei all diesen Fragen hilft Ihnen der Elterngeldrechner mit Planer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Broschüren

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