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Prostitutionsrelevante Institutionen

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSCHG)

Das Prostituiertenschutzgesetz selbst und Fragen und Antworten dazu, finden Sie hier.

RotlichtAUS! - Eine Dachkampagne zum Ausstieg aus der Prostitution

Abbildung Dachkampagnen-Logo

Auf Initiative von SISTERS - für den Ausstieg aus der Prostitution e.V. und dem Landesfrauenrat Baden-Württemberg wurde eine Dachkampagne gegen Sexkauf entwickelt: RotlichtAUS!

Auf der Website finden Sie Kampagnenmotive, Fachliche Informationen und eindrucksvolle Blog-Beiträge von Aussteigerinnen.

Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit

Das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Regulierung der Prostitution sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen sieht vor, dass Prostituierte ihre Tätigkeit künftig bei der zuständigen Behörde vor Ort anmelden müssen.

Die Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit enthalten kompakt und anschaulich die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren.

Es richtet sich vorrangig an die Anmeldebehörden, aber auch an Fachberatungsstellen und an interessierte bzw. betroffene Personen.

Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution (Abschlussbericht)

Frauen und Männer, die aus der Prostitution aussteigen wollen, bilden eine sehr heterogene Gruppe und haben sehr unterschiedliche Unterstützungsbedarfe.

Um diese genauer in Erfahrung zu bringen und gleichzeitig modellhaft mögliche Angebote zu erproben, hat das Bundesfamilienministerium das BundesmodellprojektUnterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution“ beauftragt.

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojektes beinhalten Erkenntnisse zu Lebens- und Arbeitsbedingungen von Prostituierten und zu den Unterstützungsfaktoren beim Ausstieg in für Deutschland neuer und einmaliger Qualität, und es werden wichtige Konsequenzen für die Praxis und politische Entscheidungen diskutiert.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.