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Lieferkettengesetz (ab 01.01.2023)

Millionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden.

Um das zu ändern, hat die Bundesregierung sich auf den Entwurf für ein Gesetz mit dem offiziellen Namen Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz geeinigt.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 3. März 2021 auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Juni 2021 beschlossen. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt und am 01.01.2023 tritt das Lieferkettengesetz in Kraft.

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschen­rechts­standards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden.

Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

Die Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz finden Sie hier.

Abbildung Karton mit Paragraphen
Abbildung Karton mit Paragraphen

Das Lieferkettengesetz kurz erklärt:

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