Chronik der Gleichstellung
"Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern!“ (Andre Malraux)
Hinweis: Die Chronik erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit und wird laufend fortgeführt.
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1789 - 1793
- Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Forderungen: volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleichstellung von Mann und Frau und das Frauenwahlrecht.
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1850
- Politischen Vereinen ist die Aufnahme von Frauenspersonen, Schülern, Lehrlingen verboten. Auch dürfen solche Personen nicht an Veranstaltungen und Sitzungen teilnehmen, bei denen politische Gegenstände behandelt werden." (§ 8 des Vereinsgesetzes, gültig bis 1908).
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1865
- In Leipzig gründen Luise Otto-Peters und andere Frauen den "Allgemeinen Deutschen Frauenverein". Forderungen: Bildungsmöglichkeiten für Frauen, Recht und Anspruch auf Arbeit und das Recht der freien Berufswahl.
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1872
Einführung des § 218 Strafgesetzbuch (StGB): Schwangerschaftsabbrüche sind rechtswidrig!
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1878
- In einer Novelle zur Gewerbeordnung wird der Mutterschutz erstmalig geregelt. Demnach gilt ein unbezahltes Beschäftigungsverbot für die Dauer von drei Wochen nach der Geburt.
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1882
- Gründung der ersten Kranken- und Sterbekasse für Frauen und Mädchen.
- Gründungskongress der "II. Internationale" in Paris; Ausrufung des 8-Stunden-Arbeitstages.
- Auf Antrag von Emma Ihrer und Clara Zetkin erfolgte der Beschluss über die Gleichberechtigung der Frau.
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1889
- Gründung des "Verbandes weiblicher Angestellten" e. V. am 19. Mai in Berlin.
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1891
- Erstes Arbeiterinnenschutzgesetz im Reichstag: Frauenarbeit unter Tage wird verboten, der 11-Stunden-Tag für Frauen sowie vier Wochen bezahlte Ruhepause nach der Entbindung werden eingeführt.
- Am 12. März wird in einer Reichstagssitzung die Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium verweigert.
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1900
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Mit seinen Regelungen zu Ehe und Familie verankert es die Rechtsstellung der Frau im Sinne der patriarchalischen Tradition, d. h. dem Ehemann kommt das Entscheidungsrecht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu.
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1901
- Baden ist das erste Land, in dem Mädchen höhere Jungenschulen besuchen und sich an Hochschulen unter den gleichen Bedingungen wie Männer immatrikulieren können.
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1908
- Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen zu politischen Vereinen zu.
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1910
- 26./27. August: Internationale Frauenkonferenz in Kopenhagen: Gründung des »Internationalen Frauentag« durch Clara Zetkin. Forderungen: 8-Stunden-Arbeitstag, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Urlaub für Schwangere und die Gleichstellung der Frau im Arbeitsschutzgesetz.
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1911
- In Deutschland wird zum ersten Mal der »Internationale Frauentag« gefeiert.
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1913
- An allen Hochschulen in Deutschland studieren 3.900 Studentinnen, das sind 4,3% aller Studierenden.
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1918
- Am 30. November erhalten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Dieses Recht ist verankert in Art. 109 Abs. 2 der Weimarer Verfassung vom 01.08.1919: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten".
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1919 - 1920
- Demobilmachungsverordnungen weisen die Unternehmer an, zur Integration der Soldaten in die Wirtschaft Frauen nach einer Dringlichkeits-Bedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen.
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1923
- Margarete von Wrangell wurde am 12. März die erste ordentliche Professorin in Deutschland und erhielt den Lehrstuhl für Pflanzenernährung an der Universität Hohenheim bei Stuttgart.
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1934 - 1935
- Erwerbseinschränkungen für verheiratete Frauen. Verfügung eines Numerus clausus für Studentinnen.
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1937
- Das Gesetz über die Beschränkung der Frauenarbeit wird wieder gelockert. Als Folge der Aufrüstung werden Frauen zur Arbeit in Munitionsfabriken verpflichtet.
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1933 - 1945
Nationalistische Herrschaft (="Drittes Reich"):
- Das passive Wahlrecht und die Möglichkeit zur Zulassung zur Habilitation an Hochschulen und Universitäten werden Frauen genommen.
- Verbote bestimmte Berufe (u.a. wissenschaftliche und technische Berufe) zu ergreifen werden erlassen.
- Gleichschaltung der Frauenverbände.
- Massive Propagierung der Mutterschaft. Abschaffung des Internationalen Frauentages zu Gunsten des Muttertages.
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1946
- Am 23.08.1946 wird das Land Schleswig-Holstein gegründet.
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1947
- Im Mai 1947 trat der erste gewählte Landtag in Kiel zusammen. Sechs von 70 Abgeordneten waren weiblich (8,5%).
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1949
- Am 23. Mai tritt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der neuen Verfassung steht seitdem kurz und klar: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
- In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wird das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz (=gleiches Geld für gleiche Arbeit) in die Verfassung aufgenommen (=in der Bundesrepublik Deutschland tritt das Gesetz erst 1980 in Kraft).
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1950
- Gründung des Müttergenesungswerk (MGW) durch Elly Heuss.
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1951
08.12.1951: Der „Informationsdienst für Frauenfragen e.V.“ wird unter der Ägide der US-amerikanischen Besatzungsmacht in den westlichen Besatzungszonen gegründet. 17 Vertreterinnen aus 14 Frauenorganisationen und Frauengruppen gemischter Organisationen sind an der Gründung beteiligt. Aus dem „Informationsdienst“ entwickelt sich in den kommenden Jahrzehnten der Deutsche Frauenrat (DF), die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Sie zählt 2021 rund 60 Mitgliedsverbände.
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1952
- Das Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter) tritt in Kraft.
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1954
- 1954 übernahm Lena Ohnesorge als Ministerin für Arbeit, Soziales und Vertriebene Regierungsverantwortung in Schleswig-Holstein. Sie war die einzige Frau im Kabinett.
- 1954 übernahm Lena Ohnesorge als Ministerin für Arbeit, Soziales und Vertriebene Regierungsverantwortung in Schleswig-Holstein. Sie war die einzige Frau im Kabinett.
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1957
- Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau tritt in Kraft (Gleichberechtigungsgesetz).
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1958
- Auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts ändert vor allem das Familienrecht. Die Vorschriften treten am 1. Juli 1958 in Kraft.
- Ab 1958 waren Frauen berechtigt, ein eigenes Konto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld zu entscheiden.
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1961
- Familienrechtsänderungsgesetz: Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau, wenn der Mann die Scheidung wegen Zerrüttung verlangt. Unterhaltspflicht des Vaters grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes (vorher bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres).
- Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) wird als erste Frau zur Bundesministerin ernannt. Sie ist für das Ressort Gesundheitswesen zuständig.
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1962
- Die Antibaby-Pille kommt in der BRD auf den Markt.
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1965
- Das Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung wird verabschiedet.
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1966
- Frauen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) dürfen ohne Einwilligung ihrer Ehemänner erwerbstätig sein (=in der Bundesrepublik Deutschland wird das erst 1977 möglich gemacht).
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1968
- Erweiterung des Mutterschutzgesetzes: Die Schutzfrist vor der Entbindung beträgt sechs Wochen. Die Schutzfrist nach der Entbindung ist auf acht Wochen erhöht worden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.
- Richterinnen und Beamtinnen erhalten das Recht auf Teilzeitarbeit.
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1969
Der Paragrapg 175 Strafgesetzbuch wird entschärft: homosexuelle Männer müssen keine Gefängnisstrafen mehr fürchten, wenn sie 21 Jahre alt sind.
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1970
- Das Frauenfußball-Verbot wird aufgehoben!
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1971
- Empfehlung des Bundeskanzlers an die Bundesministerien zur Beschäftigung von Frauen im Öffentlichen Dienst, insbesondere zur vermehrten Einstellung von Beamtinnen und Angestellten im höheren und gehobenen Dienst.
- 6. Juni »Selbstbezichtigungskampagne« von 374 Frauen in der Zeitschrift Stern „Wir haben abgetrieben!“ Aktion gegen den § 218 GG.
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1972
- Am 16.01.1972 gab es vom Bundesinnenministerium einen Runderlass, dass im behördlichen Sprachgebrauch bei jeder weiblichen Erwachsenen die Anrede "Frau" zu verwenden ist (nicht mehr Fräulein. Die Anrede "Fräulein" wurde bis 1972 für unverheiratete Frauen verwendet).
- Rentenreformgesetz: Schwerpunkte: Öffnung der Rentenversicherung für Hausfrauen, Einführung einer flexiblen Altersgrenze.
- Mit Annemarie Renger (SPD) wird zum ersten Mal eine Frau zur Präsidentin des deutschen Bundestages berufen.
- Der Deutsche Bundestag setzt mit den Stimmen aller Fraktionen die Enquete-Kommission »Frau und Gesellschaft« ein.
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1973
Der Paragraph 175 Strafgesetzbuch wurde 1969 entschärft: Homosexuelle Männer ab 21 Jahren, mussten kein Gefängnis mehr fürchten. 1973 wurde das Alter auf 18 Jahre abgesenkt.
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1974
- Fünftes Gesetz zur Reform des Strafrechts: Der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen wird straffrei durch die sogenannte Fristenregelung.
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1987
- Kindererziehungsleistungsgesetz: Gesetz über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921;
- Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 erhalten für jedes Kind, das sie lebend geboren haben, eine Kindererziehungsleistung.
- Frauen dürfen beim Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) in den Dienst.
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1975
- Internationales Jahr der Frau und erste Weltfrauenkonferenz in Mexico-City.
- Die Bundeswehr öffnet die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes für Frauen.
- Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz: Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf individuelle ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisverhütung.
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1976
- Fünfzehntes Strafrechtsänderungsgesetz (Indikationsregel) : Der Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich mit Strafe bedroht. Er ist ausnahmsweise nicht strafbar, wenn die Schwangere einwilligt und einer der folgenden Gründe vorliegt: Medizinische Indikation, eugenische Indikation, kriminologische Indikation, sonstige schwere Notlage.
- Feministinnen eröffnen in Berlin das erste Haus für geschlagene Frauen in der BRD und schaffen damit den Vorläufer für Frauenhäuser.
- Es wird erlaubt, auch den Namen der Frau zum gemeinsamen Ehenamen zu machen. Doch wenn sich das Paar nicht einigen konnte, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Namen des Mannes vor.
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1977
- Die feministische Zeitung »Emma« wird gegründet.
- In Berlin wird das bundesweit erste Feministische Frauengesundheitszentrum (FFGZ) eröffnet.
- Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts: Partnerschaftsprinzip: keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe. Bis zum 1.7.1977 war die Ehefrau zur Haushaltsführung verpflichtet. Berufstätig durfte sie nur sein, wenn sie dadurch ihre familiären Verpflichtungen nicht vernachlässigte und ihr Ehemann es gestattete.
- Umstellung vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip. Der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch und das Schuldprinzip entfällt.
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1978
- Nicole Heesters wird die erste Tatort-TV-Kommissarin!
- Birgit Breuel (CDU) wird niedersächsische Wirtschaftsministerin. Für sie wird eigens die bisher nicht existente Amtsbezeichnung "Ministerin" eingeführt.
- Frauen verklagen die Zeitschrift "Stern", weil Frauen auf den Titelseiten als Sexualobjekte dargestellt werden. Der Prozess löst die erste Debatte über Pornografie aus.
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1979
- Das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs tritt in Kraft: In einem Arbeitsverhältnis stehende Mütter erhalten zusätzlich zu bisherigen Schutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) einen viermonatigen Mutterschaftsurlaub. Ein Kündigungsverbot sichert den Arbeitsplatz. Lohnersatzleistungen (bis zu 750 DM monatlich) aus Bundesmitteln.
- Barbara Dickmann moderiert als erste Frau die ARD-Tagesthemen.
- Der Stadtstaat Hamburg erlaubt als erstes Bundesland Frauen den Zugang zur Schutzpolizei. Es ist das Resultat feministischen Protestes gegen das Berufsverbot für Frauen bei der Polizei.
- Hamburg eröffnet eine "Leitstelle für die Gleichberechtigung der Frau" unter Leitung von Eva Rühmkorf (SPD).
- 1979 hat die Weltgemeinschaft mit der Verabschiedung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW) die Rechte von Frauen als universelle Menschenrechte in einem eigenen Völkerrechtsvertragverankert. Damit wurde die Frauenrechtskonvention das erste und bis heute umfassendste internationale Übereinkommen zu den Menschenrechten speziell von Frauen.
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1980
- Zweite Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen
- 1980 sorgte ein Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz dafür, dass Frauen zumindest laut Gesetz das gleiche Gehalt für die gleiche Arbeit bekommen müssen.
- Die Bundesregierung unterzeichnet bei der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
- Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz (=gleiches Geld für gleiche Arbeit) und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang: Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz tritt in Kraft.
- Abschlußbericht der Enquete-Kommission »Frau und Gesellschaft«. Die Kommission hat Empfehlungen für die Aufhebung der Benachteiligung von Mädchen und Frauen in der beruflichen Bildung und auf dem Arbeitsmarkt, für die Schaffung der Voraussetzungen einer Wahlfreiheit von Frauen und Männern bei der Verteilung ihrer Aufgaben in Familie, Gesellschaft und Beruf ausgesprochen. Sie hat Vorschläge zur Durchsetzung der Gleichberechtigung unterbreitet.
- Änderung der Bundeslaufbahnverordnung: Erhöhung des Eintrittsalters in den Öffentlichen Dienst für Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Ausbildung unterbrechen mussten.
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1981
- In Bonn wird das weltweit erste "Frauenmuseum" eröffnet, um bildenden Künstlerinnen (die im von Männern dominierten Kunstbetrieb kaum ausgestellt werden) ein Forum zu bieten.
- Terres des Femmes - Menschenrecht für die Frau e.V. ist ein 1981 gegründeter gemeinnütziger Verein.
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1982
- Erstmals in der Geschichte des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wird eine Frau in den geschäftsführenden Bundesvorstand gewählt (Irmgard Blättel).
- Monika Wulf-Mathies wird Chefin der zweitgrößten Einzelgewerkschaft ÖTV.
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1983
- Ursula Gräfin Brockdorff wird als einzige Frau ins schleswig-holsteinische Kabinett berufen (Ministerin für Soziales).
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1984
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens": Die Stiftung hilft werdenden Müttern, die sich in einer sozialen Notlage befinden, durch finanzielle Hilfen.
- Die grüne Bundestagsfraktion wählt einen ausschließlich weiblichen Fraktionsvorstand, das so genannte "Feminat".
- 1984 nahm die erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte Schleswig-Holsteins im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ihre Arbeit in der Stadtverwaltung Flensburg auf.
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1985
- Beschäftigungsförderungsgesetz: Erleichterung des Zugangs zu Maßnahmen der Umschulung und Fortbildung für Frauen, die wegen Kindererziehung zeitweise aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Teilzeitarbeit wird arbeitsrechtlich ebenso abgesichert wie Vollzeitarbeit, d.h. Teilzeit - und Vollzeitbeschäftigte dürfen nicht mehr unterschiedlich behandelt werden. Neue Bestimmungen sichern die besonders von Frauen wahrgenommene Arbeit auf Abruf und die Arbeitsplatzteilung besser ab.
- 1979 hat die Weltgemeinschaft mit der Verabschiedung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW) die Rechte von Frauen als universelle Menschenrechte in einem eigenen Völkerrechtsvertrag verankert. Damit wurde die Frauenrechtskonvention das erste und bis heute umfassendste internationale Übereinkommen zu den Menschenrechten speziell von Frauen. Mit der Ratifizierung wurden die Vorgaben 1985 in das deutsche Recht überführt.
- Dritte Weltfrauenkonferenz in Nairobi.
- Drittes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes: Hochschulen müssen künftig auf die Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile hinwirken.
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1986
- Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz: Anerkennung eines Versicherungsjahres für die Erziehung jedes Kindes bei allen Müttern ab Geburtsjahrgang 1921, die ab 1986 Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder Altersruhegeld erhalten. Frauen und Männer erhalten unter gleichen Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente.
- Bundeserziehungsgeldgesetz: Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub.
- Das erste Bundesfrauenministerium wird eingerichtet. Rita Süssmuth (CDU) wird erste Bundesministerin für Frauen.
- Die Deutsche Lufthansa erlaubt zwei Frauen (nach langem feministischen Protest gegen das Berufsverbot) die Pilotinnen-Ausbildung.
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1988
- Erster Informeller Frauenministerrat der Europäischen Gemeinschaft (EG) in der Bundesrepublik Deutschland formiert sich.
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1988 waren 4 von 11 schleswig-holsteinischen Kabinettsmitgliedern weiblich.
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1990
- Eine Änderung der schleswig-holsteinischen Landesverfassung erfolgt 1990: Mit dem Artikel 6 wurde die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung festgeschrieben. Zugleich wird hier die Zielsetzung einer geschlechterparitätischen Besetzung von öffentlich-rechtlichen Gremien verfassungsrechtlich verankert. Daraufhin wurde auch das Kommunalverfassungsrecht angepasst. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsrechts vom 23. März 1990 wurde § 2 Abs. 3 in die Gemeinde- und in die Kreisordnung Schleswig-Holstein (GO/KrO) eingefügt und die Amtsordnung entsprechend ergänzt.
- Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland: Gesetzliche Regelungen für Familien und Frauen, die seit mehr als 40 Jahren in beiden deutschen Staaten unterschiedlich ausgestaltet waren, werden nun im Einigungsvertrag vereinheitlicht. Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands legt fest, wie die gesamtdeutsche Rechtslage ab dem 3. Oktober 1990 – dem Tag der Vereinigung – angesehen wird und nach welchen Grundsätzen noch unterschiedliche Regelungen gemeinsam gelöst werden sollen. Artikel 31 Absatz 1 gibt dem gesamtdeutschen Gesetzgeber auf, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln.
- Am 17. Mai 1990 legt die Weltgesundheitsorganisation 1990 fest, dass Homosexualität keine Krankheit ist.
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1991
- Die Bundeswehr öffnet alle Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes für Frauen.
- Das Bundesverfassungsgericht erklärt das geltende Namensrecht bei Eheschließungen für verfassungswidrig, weil es gegen den Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz verstößt. Jetzt dürfen Frauen wie Männer den eigenen Namen behalten.
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1992
- Rentenreformgesetz: Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für Geburten ab 1992 von bisher einem Jahr auf drei Jahre verlängert.
- Das Erziehungsgeld für Kinder, die vom 1. Januar 1992 an geboren sind, wird auf 2 Jahre ausgedehnt.
- Erstes Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes (Verbesserung im Kündigungsschutz).
- Schwangeren- und Familienhilfegesetz: Das Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens zur Förderung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wird vom Deutschen Bundestag beschlossen.
- EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85 mit Mindestvorschriften zum Mutterschutz tritt in Kraft.
- Das Bundesverfassungsgericht kippt das Nachtarbeitsverbot für Frauen. (In der DDR durften Frauen alle Berufe ausüben, zu jeder Tages- und Nachtzeit).
- Die Synode der nordelbischen evangelisch-lutherischen Kirsche wählt Maria Jepsen zur ersten lutherischen Bischöfin der Welt.
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1993
- Heide Simonis (SPD) ist die erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes. Sie regiert Schleswig-Holstein bis 2004 (aber auch ihr Kabinett war nicht paritätisch besetzt, sondern von Männern dominiert).
- Mit dem Schleswig-holsteinischen Gesetz zur Änderung der Amtsordnung vom 28. Dezember 1993 wurde anstelle des bisherigen Verweises auf § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung mit dem § 22 a der Amtsordnung eine eigene amtsverfassungsrechtliche Regelung über Gleichstellungsbeauftragte getroffen. Den Gleichstellungsbeauftragten in den Ämtern wurde so die Möglichkeit eröffnet - ausgestattet mit allen Rechten einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten - auch in den amtsangehörigen Gemeinden umfassend tätig werden zu können.
- Deutsche Sextouristen die im Ausland Kinder sexuell missbrauchen, können nun strafrechtlich in Deutschland verfolgt werden.
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1994
- Homosexualität ist nicht mehr strafbar! "175er" – so wurden homosexuelle Männer jahrzehntelang abwertend genannt. Der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches stigmatisierte und illegalisierte gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern bis weit in die Nachkriegszeit. Erst nach der Wiedervereinigung wurde er endgültig aus dem Strafgesetzbuch entfernt.
- Das Familiennamensrecht wird reformiert! Es ermöglicht auch die getrennte Namensführung für Eheleute.
- Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wird ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diesem Verfassungsauftrag folgend schrieb das Land Schleswig-Holstein mit dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) die Maßnahmen zur Gleichstellung gesetzlich fest; u.a. auch die Verpflichtung zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten.
- Eine einheitliche Vorschrift im Strafgesetzbuch schützt Mädchen und Jungen unter 16 Jahren vor sexuellem Missbrauch unabhängig vom Geschlecht des Täters.
- Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz (Bundesgesetz) tritt in Kraft. Darin war unter anderem festgehalten, dass Stellenausschreibungen sich sowohl an Männer als auch an Frauen richten müssen. Man musste ab diesem Zeitpunkt also deutlich machen, dass beide Geschlechter gemeint sind, zum Beispiel durch den Zusatz „(m/w)“.
- Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (=Frauenbeauftragten-Wahlverordnung).
- Gesamtdeutscher FrauenStreikTag im März: Die Frauen aus der neuen Frauenbewegung wollten ihr unterschiedlichen Erfahrungen und Positionen miteinander vernetzen und so gegenseitig fruchtbar machen.
- Jutta Limbach wird als erste Frau Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts.
- Die Theologin Ulrike Heitmeyer erstritt sich das Recht, an offiziellen Wettkämpfen des DeutschenAmateurboxverbandes teilzunehmen (das Recht auf Teilnahme wurde vorher abgelehnt, weil der Busen Schaden nehmen könnte).
- Römisch-katholische Frauen dürfen mit offiziellem Segen vom Papst Ministrantin sein (vorher waren sie es auch schon - aber ohne päpstlichen Segen).
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1995
- Frauenförderstatistikverordnung: Diese Verordnung regelt neben der Erfassung der Angaben vor allem auch deren Mitteilung an die obersten Bundesbehörden und die weitere Verwendung.
- Durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs umgesetzt. Kernpunkt ist dabei die verpflichtende Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage.
- Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking. Die Pekinger Erklärung mit ihrer Aktionsplattform wurde 1995 auf der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking beschlossen und zählt zu den wichtigsten Beschlüssen der internationalen Gleichstellungspolitik.
- Entschließung des Rates der EG zur »Darstellung der Frau und des Mannes in Werbung und Medien«.
- Dagmar Schipanski wird Rektorin der technischen Hochschule TU Ilmenau.
- Der Bundesgerichthof entscheidet, dass Brombeer- und Rumlikör nicht länger als "Busengrapscher" und "Schlüpferstürmer" vermarketet werden dürfen, da die Würde der Frau dadurch verletzt wird.
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1996
- Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres wird geregelt.
- Die Hamburgerin Hannelore Ratzeburg dringt als erste Frau in den Vorstand des Deutschen Fußballbundes(DFB) ein und vertritt dort die Interessen der ca. 600.000 weiblichen DFB Mitglieder.
- Erstmals wird ein Mädchen Bundessiegerin bei Jugend forscht in der Disziplin "Mathematik" (Sonja Goj).
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1997
- Inkrafttreten des neu gefassten § 177 Strafgesetzbuch: Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar! Der Bundestag beschließt mit einer überwältigenden Mehrheit, dass vergewaltigende Ehemänner keine Sonderrecht mehr genießen. Auch der "minderschwere Tatbestand der Nötigung" wird abgeschafft!
- Beschluss des Europäischen Rates in Amsterdam: Zielsetzung der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird in Art. 2 und 3 EG-Vertrag festgeschrieben. In Art. 119 EG-Vertrag wird der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit um gleichwertige Arbeit erweitert.
- Das Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften enthält eine verbesserte Härtefallregelung und ermöglicht ausländischen Ehefrauen, die Opfer ehelicher Gewalt wurden, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
- Catherine David wird Chefin der bedeutendsten Ausstellung für zeitgenössische Kunst, der "documenta" in Kassel.
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1999
- Durch die Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz in Peking und durch den Amsterdamer Vertrag wurde die Bundesregierung verpflichtet, Gender Mainstreaming als Strategie und Methode zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern einzuführen.
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2000
- 2000 wurde im damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Abteilung „Frauenpolitik“ umbenannt und von nun an als Abteilung „Gleichstellung“ geführt – eine Reaktion auf gesellschaftliche Herausforderungen, die eine Weiterentwicklung der Frauenpolitik zur Gleichstellungspolitik notwendig erscheinen ließen – mit dem Ziel, Gleichberechtigung für Frauen und Männer als Querschnittsaufgabe tatsächlich durchzusetzen.
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2000 entstand das erste schleswig-holsteinische Kabinett, das mit ebenso vielen Frauen wie Männern besetzt war.
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2001
- Die Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes tritt am 13. Dezember 2001 in Kraft.
- Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes:
- Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Väter, bessere Möglichkeiten für Frauen, durch Teilzeitbeschäftigung den Kontakt zum Beruf auch während des Erziehungsurlaubs aufrecht zu erhalten. Abkehr vom Leitbild des geltenden Erziehungsgeldgesetzes, das immer noch von der traditionellen Aufgabenteilung zwischen den Geschlechtern mit Zuweisung der Kinderbetreuung an Mütter und der Ernährerrolle an Väter ausgeht und fördert.
- Gesetz zur Elternzeit: Väter und Mütter können ihre Kinder in den ersten drei Jahren gemeinsam erziehen und betreuen. In dieser Zeit haben sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
- In Deutschland wird die "eingetragene Partnerschaft" Gesetz! Gleichgeschlechtliche Paare können damit ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
- Das letzte deutsche Berufsverbot fällt: Von nun an dürfen Frauen in der Bundeswehr uneingeschränkt (inklusive Waffendient) dienen.
- Erster "Töchter-Tag" in Deutschland (einen Tag lang begleiten Töchter ihre Mütter und Väter zur Arbeit).
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2002
- Im Rahmen der Kommunalverfassungsreform im Juni 2002 ist die Position der kommunalenGleichstellungsbeauftragten weiter gesichert worden. Zum einen ist der Schutz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vor einem Widerruf der Bestellung verbessert worden. Ferner sind die Beteiligungsrechte kommunaler Gleichstellungsbeauftragter um ein Widerspruchsrecht erweitert worden.
- Neufassung des Mutterschutzgesetztes: Das Gesetz verbessert die Mutterschutzfrist bei einer vorzeitigen Entbindung. Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für schwangere Frauen und Mütter zählen bei der Berechnung des Jahresurlaubs wie Beschäftigungszeiten.
- Jutta Limbach wird erste Präsidentin der 140 Goethe-Institute (vorher war sie erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts).
- Am 1. Januar 2002 tritt das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung" in Kraft getreten. Das darin enthaltene Gewaltschutzgesetz schafft eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts. Das Gewaltschutzgesetz ist ein Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Täter können von der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden, Gewaltschutzanordnungen wie Kontakt- und Annäherungsverbote können ausgesprochen werden.
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2003
- Die Sicherheitsverwahrung von Sexualstraftätern kann nachträglich angeordnet werden (bis dato war das nur in der letztinstanzlichen Gerichtsverhandlung zu beschließen und hatte häufig zur Folge, dass die Täter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, manchmal sogar früher wegen "guter Führung").
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2005
- Angela Merkel (CDU) wird erste deutsche Bundeskanzlerin (22.11.2005).
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2006
- Gesetz gegen Psychoterror ("Stalking") tritt in Kraft.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (18.08.2006) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 25 Abs. 1 AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet.
- Charlotte Knoblauch wird als erste Frau Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland.
- Die Bibel erscheint in "geschlechtergerechter Sprache".
- FidAR e.V. wurde Ende 2006 von Frauen in Führungspositionen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik mit dem Ziel gegründet, den Frauenanteil in den deutschen Aufsichtsräten signifikant und nachhaltig zu erhöhen.
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2007
- Das einkommensorientierte Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG). Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. - Das Bundeskabinett hat am 26. September 2007 den "Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" beschlossen. Sein Ziel ist es, Frauen in allen Lebensbereichen nachhaltig vor Gewalt zu schützen (u.a. beinhaltet es die Sensibilisierung von Ärztinnen und Ärzten bei Gewaltopfern).
- Das einkommensorientierte Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab:
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2008
- Unterhaltsreform 2008: Bei Ehegattenunterhalt gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, der kinderbetreuende Elternteil hat Anspruch auf Basisunterhalt bis 3 Jahre nach Geburt des Kindes, nachehelicher Unterhalt kann befristet oder begrenzt werden, ehebedingte Nachteile werden berücksichtigt, Unterhaltsanspruch ehelicher und nichtehelicher Kinder sind gleichwertig.
- Die Nürnberger Resolution wurde 2008 durch Martine Herpers, der Mitbegründerin des Vereins erfolgsfaktor FRAU, initiiert und von vielen Mitstreitern in Nürnberg unterstützt. Die Stärke und der Erfolg wurden durch den hohen Vernetzungsgrad mit anderen Frauenvereinen erreicht. Die Resolution hatte die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft zum Ziel. Dazu wurde eine Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten mittels einer Frauenquote von 40 % gefordert.
- 2008 gab es einen Beschluss des EU-Parlaments, dass sexistische Klischees wie eine Frau am Herd nicht mehr erlaubt seien – zumindest in der Fernsehwerbung.
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2011
- Mit der Ratifikation des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter gestärkt. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde nach mehrjährigen Verhandlungen der Staaten des Europarates am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.
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Die women&work ist seit 2011 der europäische Anlaufpunkt für Frauen, die etwas bewegen und ihre Karriere und ihr Leben nicht dem Zufall überlassen wollen. women&work ist ein digitaler Begegnungsort und ermöglicht den Kontakt mit Top-Arbeitgebenden, die sich über work-Life-Balance und Vereinbarkeit Gedanken machen.
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2012
- Amtsantritt der ersten Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Amt Mittelholstein (10/2012).
- Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wird im Januar 2012 der Anspruch auf unbedingte anonyme Beratung im Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich verankert, der für alle anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland gilt.
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2013
- Im März 2013 wurde das Hilfetelefon (08000 116 016) gegründet.
- Seit 2013 ist es möglich, den Geschlechtseintrag leer zu lassen oder den bisherigen Eintrag zu löschen (Personenstandsrecht).
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Das Müttergenesungswerk setzt sich seit 1950 für Mütter ein – und seit 2013 auch für Väter und pflegende Angehörige und das im Rahmen und Namen der „Zustiftung Sorgearbeit“. Pflegende Angehörige und Väter leiden immer öfter unter den Belastungen von Care-Arbeit (=Sorgearbeit) und werden vom Müttergenesungswerk mit Kurmaßnahmen unterstützt.
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2014
- Am 01.05.2014 tritt das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Es schützt Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem für Schwangere nicht erreicht werden. Ziel des Gesetzes ist es, heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen zu vermeiden und gleichzeitig zu verhindern, dass Neugeborene anonym abgegeben, ausgesetzt oder getötet werden.
- In Schleswig-Holstein kommt der "Aktionsplan Echte Vielfalt" für die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten auf einstimmigen Beschluss des Landtags zustande.
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2015
- Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen endlich signifikant zur erhöhen, trat am 1. Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) in Kraft. Zuvor war der Frauenanteil in den Führungsetagen deutscher Unternehmen trotz vieler Apelle und freiwilliger Selbstverpflichtungen jahrelang stagniert.
- Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und zur Gleichstellungsstatistik tritt am 30. Dezember 2015 in Kraft. Sie setzt Vorgaben um, die das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst für die Dienststellen des Bundes vorsieht
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2016
- Seit Anfang 2016 besteht für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen eine Quotenpflicht (30% für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht).
- Reform des Sexualstrafrechts (§ 177 StGB): "Nein heißt Nein!"
- Das Bundeskriminalamt macht das Ausmaß von Gewalt in Paarbeziehungen durch die gesammelten Statistiken sichtbar (ab 2016) durch eine jährliche Statistik
Sie richtet sich nicht nur an ein Fachpublikum, sondern auch an die breite Bevölkerung mit dem Ziel, die Öffentlichkeit für das Thema Gewalt gegen Frauen in
Paarbeziehungen zu sensibilisieren.
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2017
- Das Prostituiertenschutzgesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel.
- Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Praxis stärker durchzusetzen.
- Seit dem Jahr 2017 ist es gesetzlich verankert: In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss es eine Frauen-Beauftragte geben!
- Seit 1.10.2017 ist die Ehe für alle Paare geöffnet. Diese Paare dürfen auch gemeinsam Kinder adoptieren (seit 2001 konnten gleichgeschlechtliche Paare nur eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen. Bereits geschlossene Lebenspartnerschaften können rückwirkend zu Ehen umgewandelt werden).
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2018
- Erste FrauenZukunftsWoche im Amt Mittelholstein (Fruunslüüd first!).
- 100 Jahre Frauenwahlrecht: Am 30.11.1918 trat in Deutschland erstmalig das Gesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft.
- Seit Ende 2018 haben intersexuelle Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „divers“ zu wählen.
- Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft.
- Das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz) gewährleistet den Anspruch auf eine umfassende Beratung oder eine spezielle Schwangerschaftskonfliktberatung.
- Zum 1. Januar 2018 treten umfängliche Änderungen des Mutterschutzrechts in Kraft.
- Der Rechtsstreit zwischen den Tangstedter Reiterinnen und der Gemeinde Tangstedt (Kreis Stormarn)in Sachen Pferdesteuer wurde im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig am 13.02.20 abschließend beendet!In Tangstedt sind 91% im Reitsoprt weiblichen Geschlechts… (in Schleswig-Holstein sind 75% der zahlenden Mitglieder der Reitverbände Frauen und Mädchen). Sie verstanden die Steuer als diskriminierend.Die Jamaika-Koalition in Kiel hatte nach intensiven Protesten der Tangstedter Reiterinnen die Pferdesteuer landesweit verboten!
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2019
- Paragraph 219a besagt seit dem 29. März 2019, dass Praxen & Krankenhäuser zumindest bekannt machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
- Das Format "Frauenforum" wird erstmals im Kreis Rendsburg-Eckernförde initiiert.
- Seit 2019 ist der Internationale Frauentag am 8. März ein gesetzlicher Feiertag in Berlin.
- Im Dezember wird erstmals eine Frau Präsidentin der Europäischen Kommission in Brüssel: Ursula von der Leyen.
- Seit 2019 wird Finnland von Sanna Marin, der jüngsten Premierministerin der Welt geführt.
- Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention („Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) 2018 in Deutschland gründete sich 2019 die interministerielle Arbeitsgruppe 35 (AG 35) als Lenkungsgruppe beim Landespräventionsrat mit gemeinsamer Federführung LPR und der Stabstelle Gleichstellung sowie in enger Kooperation mit dem Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH).
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2020
- Auf massiven öffentlichen Druck hin, senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Hygieneprodukte für Frauen wie z.B. Tampons / Binden von bisher 19 auf sieben Prozent.
- Das heimliche Fotografieren unter den Rock ist jetzt eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit! Das neue Gesetz sieht für "Upskirting" eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Gleiches gilt für das Fotografieren oder Filmen Unfalltoter.
- Dr. Sabine Sütterlin-Waack wurde Ministerin für Inners, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beim Land Schleswig-Holstein und ist damit die einzige weibliche Innenministerin in Deutschland..
- Das englische Ausdruck to gender bedeutet, einer Person ein soziales Geschlecht zuzuschreiben. Als Verb in der deutschen Sprache ist es relativ neu und seit 2020 im Duden.
- Die EU stellt im November 2020 erstmals ihre Strategie für Gleichstellung von LGBTIQ Personen (2020-2025) vor.
- Die Kostenübernahme der vertrauliche Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt wird seit 03/2020 von den Krankenkassen erstattet. Die Leistungen werden abgerechnet, ohne dass die Krankenkassen die untersuchte Person identifizieren kann.
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2021
- Das Bundeskabinett hat am 6.1.2021 den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II) beschlossen.
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Der Bundestag hat am 25. März 2021, den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen! Mit dem Gesetz soll nun der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufgespaltet werden, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen.
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Im März 2021 ist der LandesFrauenRat mit seiner Kampagne “50:50 – Gleiche Macht für Alle” gestartet und informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Notwendigkeit einer Erhöhung des Frauenanteils in politischen Ämtern und Mandaten. Das Projekt soll zur Meinungsbildung anregen und zum eigenen Handeln motivieren.
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Die neu gegründete Bundesstiftung Gleichstellung startet im Juli 2021 mit ihrer Arbeit.
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Deutschland hat Ende 09/2021 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über den Mutterschutz ratifiziert (=also als gesetzgebende Körperschaft einen völkerrechtlichen Vertrag in Kraft gesetzt). Mit der Ratifizierung setzt Deutschland ein Signal zur Stärkung internationaler Arbeitsschutzstandards!
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Zum dritten Mal in seiner Geschichte seit 1949 hat der Deutsche Bundestag am 26.10.2021 eine Frau an seine Spitze gewählt! Die SPD-Politikerin Bärbel Bas erhielt bei der Wahl zur Bundestagspräsidentin 576 von 728 abgegebenen Stimmen (79,1 Prozent).
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Im Dezember 2021 steht das Bundeskabinett der neu gewählten Ampel-Koalition. Es ist die erste paritätisch besetzte Bundesregierung! Statt 16 sind es nun 17 Mitglieder (8 Frauen, 9 Männer). Erstmals überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik wird das Innenministerium (Nancy Faeser) und das Auswärtige Amt (Annalena Baerbock) in weiblichen Händen liegen.
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Das Webportal www.echte-vielfalt.de geht online (es ist Teil des Aktionsplans "Echte Vielfalt" in Schleswig-Holstein).
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Die Hebammenausbildung wird in Deutschland akademisch und ist somit eine Hochschulausbildung.
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2022
- Kristina Herbst ist neue schleswig-holsteinische Landtagspräsidentin! Der Landtag wählt Kristina Herbst zur Parlamentspräsidentin. Sie appelliert an den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Anliegen der Jugend, die Herausforderungen der digitalen Welt und die Kraft des Sports.
- Die Bundesregierung schafft ein neues Amt: Beauftragter für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (=Queer Beauftragter). Das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten soll zeigen, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt ist. Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können. Erster Queer Beauftragter wird Sven Lehmann.
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2023
- Der Begriff „Antifeminismus” fasst Diskriminierungsformen zusammen, die sich gegen Emanzipationsbestrebungen, gegen Geschlechtergerechtigkeit und gegen körperliche sowie geschlechtliche Selbstbestimmung richten. Antifeministische Vorfälle werden bisher nicht systematisch erfasst. Seit 03/2023 gibt es eine neue bundesweite Meldestelle „antifeminismus-melden.de“! Sie will mit ihrer Dokumentation die Einordnung von Antifeminismus als Hasskriminalität verbessern.
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Mit dem Projekt BeAGGtiv unterhält der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein seit dem 01. Mai 2023 ein Kompetenz- und Beratungszentrum zur landesweiten Bekämpfung von Diskriminierung in Schleswig-Holstein.
- Am 1. Oktober 2023 ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (allgemein bekannt als „Istanbul-Konvention“) für die Europäische Union (EU) in Kraft getreten, die damit die 38. Vertragspartei des Übereinkommens ist. Zweck des Übereinkommens ist, geschlechtsspezifische Diskriminierung zu beseitigen sowie einen Beitrag zur echten Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten und die Stärkung der Rechte der Frauen zu fördern.
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Am 06.11.2023 fand die Kick-Off-Veranstaltung des Projekts „Prävio“ („Prävention in Organisation“) des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) statt. Mit dem Projekt „Prävio“ ist die erste geförderte Maßnahme des schleswig-holsteinischen Kompetenzzentrums gegen geschlechtsspezifische Gewalt gestartet.
Mit der Gleichstellung ist es ein wenig wie mit der Demokratie: Frau ist sich nicht wirklich darüber bewusst, was frau schon erreicht hat, weil es so selbstverständlich ist, wenn es erst einmal da ist.