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Gewalthilfegesetz

(Stand 01/2025)

Die Bundesregierung hat das Gewalthilfegesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt 11/2024 erarbeitet, doch noch fehlen erforderliche Zustimmungen im Gesetzgebungsverfahren, damit das das Gesetz auch gilt.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. 

Mit dem Gewalthilfegesetz will die Bundesregierung unter anderem mehr Frauenhausplätze und Beratungsangebote gewährleisten.

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität und zieht sich durch alle sozialen Schichten.

Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ für das Jahr 2023 zeigt, dass allein im Kalenderjahr 2023 dreihundertsechzig (360) Mädchen und Frauen durch ihren Partner getötet wurden.

Das bedeutet, dass in Deutschland fast jeden Tag ein Femizid stattfand.

Das Gewalthilfegesetz ist daher ein entscheidender Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Im Fokus des Gewalthilfegesetzes steht die bundesweite Sicherstellung eines kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen.

Das Gesetz sichert diesen Zugang durch einen individuellen Rechtsanspruch, der ab 2030 gelten soll.

Um diesen Rechtsanspruch einlösen zu können, muss das Hilfesystem zunächst durch die Länder deutlich ausgebaut werden. An den entstehenden Kosten wird sich der Bund in erheblichem Umfang beteiligen.

Neu ist auch, dass Betroffene künftig bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen können, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen.

Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden einheitliche Grundsätze und Mindeststandards geschaffen.

Darüber hinaus sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen, insbesondere des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz, von Bildungseinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen besser vernetzt werden. 

Das Gesetz stellt einen entscheidenden Schritt zur nachhaltigen und vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, dar.

Leider befindet sich das Gewalthilfegesetz 01/2024 wider Erwarten nicht auf der Tagesordnung der letzten möglichen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages … .

Der Gesetzesentwurf des Gewalthilfegesetz wurde vollumfänglich und unter Beteiligung aller Fachverbände diskutiert und weist Beschlussreife auf.

Es ist jetzt an der Zeit und die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur dieses Gesetz zu verabschieden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dieses äußerst wichtige Gesetzesvorhaben auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags zu setzen, damit dieses wichtige Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche verabschiedet werden kann, um so dafür zu sorgen, dass es endlich ausreichend Schutz, Beratung und Zufluchtsmöglichkeiten für Gewaltbetroffene sowie eine umfängliche Präventions- und Täterarbeit gibt!

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