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Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Durchsetzung eines gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Zentrales Instrument dafür ist ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte.

Das Gesetz bestimmt zudem Berichtspflichten und Prüfverfahren für bestimmte Unternehmen.

Anlass: Handlungsbedarf zur Überwindung bestehender Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern.

Das Gesetz soll – in Umsetzung der Empfehlung der EU-Kommission vom 7. März 2014 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer – mehr Transparenz über betriebliche Entgeltstrukturen und die Maßstäbe der Arbeitsbewertung schaffen, um Entgeltdiskriminierung effektiv zu beseitigen und zu verhindern.

Vereinbarungen, die gegen das Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts verstoßen, sind unwirksam.

Das EntgTranspG bestimmt zur Durchsetzung des Verbots drei Instrumente:

Leitfaden für Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte

Der Leitfaden enthält Informationen zum individuellen Auskunftsanspruch, zu betrieblichen Prüfverfahren und zur Berichtspflicht über Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Informationen zum Entgelttransparenzgesetz zusammengefasst und stellt diese vorrangig ArbeitgeberINNEN sowie Betriebs- und PersonalrätINNEN zur Verfügung.

Anhand von Musterbeispielen und Checklisten wird insbesondere das Vorgehen bei einem individuellen Auskunftsanspruch veranschaulicht.

Quickcheck für Unternehmen

Mit dem Quickcheck finden Sie schnell heraus, ob und wie Ihr Betrieb oder Unternehmen von den Instrumenten des Entgelttransparenzgesetzes betroffen ist – dies sind:

  • der Auskunftsanspruch für Beschäftigte
  • die Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren
  • die Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft getreten.

Monitor für Unternehmen

Entgeltregelungen und ihre Anwendung im Unternehmen können mit dem Monitor einfach und anwenderInnenfreundlich auf die Einhaltung des Gebots der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern überprüft werden.

Das Bundesfrauenministerium stellt ein neues IT-gestütztes Instrument zur Entgelttransparenz kostenfrei zur Verfügung. Der "Monitor Entgelttransparenz" unterstützt als Online-Instrument Unternehmen bei der Durchführung betrieblicher Prüfverfahren nach dem Entgelttransparenzgesetz.

Neben den gesetzlich vorgegebenen Modulen Bestandsaufnahme, Tätigkeitenvergleiche und Ergebnisbericht, gibt der "Monitor Entgelttransparenz" zusätzlich die Möglichkeit, mit einer Verdienststrukturanalyse Einblicke in weitere personalwirtschaftliche Handlungsfelder zu gewinnen.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.