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Mutterschutz

Deutschland hat Ende 09/2021 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über den Mutterschutz ratifiziert (=also als gesetzgebende Körperschaft einen völkerrechtlichen Vertrag in Kraft gesetzt). Mit der Ratifizierung setzt Deutschland ein Signal zur Stärkung internationaler Arbeitsschutzstandards!

Das deutsche Mutterschutzgesetz bietet bereits einen umfassenden Schutz für werdende oder stillende Mütter und ihre Kinder. Es erfüllt bereits die Anforderungen des ILO-Übereinkommens 183 über den Mutterschutz und geht teilweise darüber hinaus. Gesetzliche Änderungen sind daher nicht erforderlich. Die Ratifizierung dieses wichtigen Übereinkommens trägt aber zur Stärkung der internationalen Arbeitsnormen bei. Tatsächlich hatte Deutschland bereits 1992 die Richtlinie 92/85/EWG (Mutterschutzrichtlinie) der Europäischen Union umgesetzt und mit dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) Bedingungen für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis definiert. Zudem gibt es mit der Elternzeit in Deutschland einen Anspruch unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes nach dem Bundeseltergeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). 

Weltweit werden viele schwangere oder stillende Frauen trotz aller Fortschritte am Arbeitsplatz diskriminiert und ausgegrenzt. Erwerbstätige schwangere und stillende Frauen sollen aber umfassend geschützt werden.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:

  • Der Schutz der Gesundheit und die die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
  • Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
  • ein wirksamer Schutz vor Kündigungen durch Arbeitgebende,
  • das Recht der Frauen, nach dem Mutterschaftsurlaub auf denselben oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren,
  • das Verbot, schwangere oder stillende Frauen zu diskriminieren

 

 

 

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