Wohngeld
Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zum Thema „Wohngeld” im Überblick.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch die Wohngeldreform mit dem sog. "Wohngeld plus" ist die Zahl der berechtigten Personen seit dem 01.01.2023 um rund das Dreifache gestiegen.
An dieser Stelle sind aktuelle Informationen zentral für Sie zusammengefasst. Sie sollen Ihnen z.B. helfen, Ihren Anspruch vor Antragstellung zu prüfen und Aufwand für die Verwaltung zu reduzieren - alles zugunsten von kürzeren Bearbeitungszeiten.
Danke für Ihr Verständnis!
Online-Wohngeldrechner
Der Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Der Wohngeldrechner soll Ihnen vor einer Antragstellung Anhaltspunkte für einen evtl. Anspruch liefern und kann sowohl Ihnen als auch der Wohngeldbehörde viel Arbeit ersparen, wenn klar ersichtlich ist, dass sich ein Antrag nicht lohnt. Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.
Die für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mittelholstein zuständige Wohngeldstelle:
Amt Mittelholstein
Fachbereich V/1 - Soziale Sicherung
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt
Örtliche Zuständigkeiten:
Frau Peters:
Grauel, Heinkenborstel, Jahrsdorf, Meezen, Mörel, Nienborstel, Nindorf, Osterstedt, Rade b. Hohenwestedt, Remmels, Tappendorf, Todenbüttel, Wapelfeld
Frau Tödter:
Aukrug, Beldorf, Bendorf, Beringstedt, Bornholt, Gokels, Hanerau-Hademarschen Lütjenwestedt, Oldenbüttel, Seefeld, Steenfeld, Tackesdorf, Thaden
Frau Sieck:
Arpsdorf, Ehndorf, Hohenwestedt, Padenstedt
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.
Kontakt
Fachdienstleitung - Soziale Sicherung
Wohngeld (online) beantragen
Seit dem 01.04.2026 können alle Anträge für Miet- und Lastenzuschuss auch online gestellt werden!
Bitte beachten Sie, dass Sie dafür gewisse technische Voraussetzungen erfüllen müssen. In jedem Fall benötigen Sie ein Servicekonto (z.B. Bund-ID oder ein einfaches Servicekonto Schleswig-Holstein, kein Service-Konto plus). Mehr dazu erfahren Sie in unseren Hinweisen zu Online-Diensten.
Alle Online-Anträge finden Sie unter “Was erledige ich wo” unter “W” wie "Wohngeld.
Selbstverständlich haben Sie aber auch weiterhin noch die Möglichkeit, alle Dokumente als PDF herunterzuladen und auszufüllen.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die o.a. Adresse auf dem Postweg zu. Vielen Dank!