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Faktorverfahren (Steuerrecht)

Verheiratet und weniger netto?

Für viele Frauen hat das Faktorverfahren den Vorteil -im Vergleich zur Steuerklasse V- das es mehr Netto bringt. Ebenfalls sorgt es für eine "gerechtere" Besteuerung der Arbeitsleistung von Eheleuten bzw. Lebenspartnerschaften ganz im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft. 

Mit der Eheschließung steht die Wahl einer neuen Steuerklasse an.

Welche Steuerklassenkombination auch gewählt wird, die Höhe der tatsächlichen Jahressteuerschuld verändert sich insgesamt nicht.

Die Auswahl der Steuerklassen hat aber einen Effekt darauf, wer von beiden wieviel vorab als monatliche Steuerlast entrichten muss.

Die Steuerklassenkombination IV/IV gilt als gesetzlicher Regelfall, wenn kein anderes Verfahren beantragt wird. Sie ist sinnvoll, wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen haben.

Die Steuerklassenkombination III/V wird häufig gewählt, wenn einer der beiden Eheleute erheblich weniger verdient. In dieser Kombination ist die Steuerlast ungleich verteilt und häufig kommt es am Jahresende zu Steuernachzahlungen.

Die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor bezieht das eheliche Splittingverfahren von Anfang an mit ein. Das Finanzamt berechnet den Faktor für die steuermindernde Wirkung des Splittings und verteilt somit den monatlichen Lohnsteuerabzug nach ihren tatsächlichen Einkommensanteilen. Steuerentlastungen wie Grundfreibetrag/Kinderfreibeträge kommen beiden zu gleichen Teilen zugute.

Die Vorteile sind, dass für viele Frauen das Faktorverfahren (im Vergleich zur Steuerklasse V) mehr Netto bringt.

Die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wird beim zuständigen Finanzamt schriftlich beantragt („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“). Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten/LebenspartnerInnen unterschrieben haben.Das Faktorverfahren wird jedes Jahr im Voraus für das folgende Jahr beantragt. Für ein Kalenderjahr kann grundsätzlich nur ein Antrag auf Steuerklassenwechsel gestellt werden.

Der Flyer Faktorverfahren von der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holsteinischen fasst die Informationen zusammen. 

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