Rechts-Hotline für Alleinerziehende
Die Stiftung Alltagsheld:innen bietet die erste deutschlandweite Rechtshotline für Alleinerziehende an, bei der sich Alleinerziehende kostenlos von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum Familienrecht beraten lassen können.
Ein persönlicher Beratungstermin (à 30 Minuten) bei einem Anwalt bzw. einer Anwältin der Hotline kann unter www.hotline-familienrecht.de gebucht werden.
Die telefonische Rechtsberatung findet immer donnerstags zwischen 17:00 und 20:00 Uhr unter 0800 - 50 60 600 (außer feiertags) statt.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

Der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) vertritt die Interessen von über zwei Millionen Einelternfamilien in Deutschland!
Er nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung und informiert Alleinerziehende, die Öffentlichkeit und die Fachwelt über die Situation der Einelternfamilien.
Der VAMV bietet Beratung, Informationen und gemeinsame Freizeitangebote mit Kindern.
Er arbeitet auf der Basis Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Mitglieder bringen sich je nach ihren persönlichen Möglichkeiten ein.
Der VAMV organisiert sich auf Orts-, Landes-und Bundesverbandsebene und ist Mitglied im PARITÄTISCHEN S.-H. und Landesfrauenrat.
Der VAMV Landesverband Schleswig-Holstein bietet persönliche und telefonische Beratungen zu folgenden Themenbereichen an:
- Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
- Umgangsrecht, Umgangsvereinbarungen
- Sorgerecht
- ALG I, ALG II, Wohngeld
- Kindeswohl
- Weitere Fragen rund um das Thema Trennung
Diese Beratung steht Müttern und Vätern zur Verfügung, entweder einzeln oder auch gemeinsam, sowohl vor, während als auch nach der Trennung.
die-alleinerziehenden.de

Das Internetportal die-alleinerziehenden.de umfasst Artikel, eine Community, Portraits und einen Blog rund um die Themen alleinerziehender Mütter und Väter.
Mütterinitiative für Alleinerziehende E.V.I.G. (MIA)

MIA entstand aus der digitalen Vernetzung alleinerziehender Mütter.
Ihnen reichte es nicht mehr, sich nur miteinander auszutauschen, sondern sie wollten über den reinen Erfahrungsaustausch hinaus selbst aktiv werden: die Öffentlichkeit verstärkt über die Missstände und großen Hürden ihrer Lebenssituation aufklären und zudem der Politik wichtige Impulse geben, um die teils erschreckend prekäre Lage von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern zu verbessern.
Deshalb schlossen sie sich Ende 2017 zu MIA zusammen. Seit 2018 hat die bundesweite Initiative, deren lockere Basis rund 2.000 betroffene Mütter in verschiedenen assoziierten Gruppen umfasst, ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin.
Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Eingeführt im Jahre 1962 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bildet die Düsseldorfer Tabelle nunmehr seit 50 Jahren die Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts.
Dabei hat die Düsseldorfer Tabelle selbst keine Gesetzeskraft und ist eher als allgemeine Richtlinie anzusehen, die auch von den Gerichten bei einer Unterhaltspflicht und Unterhaltsberechnung so akzeptiert wird. Dem /der Unterhaltspflichtigen gibt sie Aufschluss darüber, wie hoch sich die Unterhaltshöhe bemisst.