Gewalt gegen Frauen
Hilfetelefon (116 016)
Das Hilfetelefon - Unterstützung für Frauen in Not!
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen.
2013 führten Beraterinnen des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" die ersten Gespräche mit gewaltbetroffenen Frauen. Damals wurde etwas Neues auf den Weg gebracht – eine bundesweite Rund-um-die Uhr-Beratung.
2020 hat sich eine Mehrheit der europäischen Gleichstellungsministerinnen und -minister für eine einheitliche Hilfe-Telefonnummer in Europa ausgesprochen, denn Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern geht ALLE an – deshalb braucht es auch eine europäische Antwort!
Unter der Nummer 116 016 erhalten gewaltbetroffene Frauen ab 06/2023 in 15 Ländern Europas Hilfe! Und auch per Online-Beratung erfolgt vertraulich und kostenfrei Hilfe und Unterstützung – an 365 Tagen, rund um die Uhr, anonym, mehrsprachig und barrierefrei. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.
(Die bisherige Nummer 08000 116 016 bleibt für Anrufende aus allen deutschen Telefon- und Mobilfunknetzen für mindestens ein Jahr (06/2024) parallel bestehen.)
Die Jahresberichte vom Hilfetelefon finden Sie hier.
Leitfaden zum Hochrisikomanagement in Fällen von häuslicher Gewalt (Stand 12/23)
Der Leitfaden wird herausgegeben vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Artikel 51 der Istanbulkonvention verpflichtet die Vertragsparteien und damit alle staatlichen Ebenen, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um die Gefahr unter Kontrolle zu bringen und erforderlichenfalls für koordinierte Sicherheit und Unterstützung zu sorgen. Dieser Verpflichtung kommt das Land Schleswig-Holstein mit der Weiterentwicklung des Hochrisikomanagements und dem Leitfaden für die am Prozess Beteiligten nach.
Gefährdete Personen sollen wirksam geschützt und der effektive Schutz der gefährdeten Person gewährleistet werden. Kinder der gefährdeten Person und mögliche neue Partnerinnen und/oder Partner sollen ebenso in die Schutzmaßnahmen mit einbezogen werden.
Der Leitfaden ist eine Handlungsempfehlung zum einheitlichen Verständnis von Begrifflichkeiten und zur einheitlichen Vorgehensweise. Er dient zugleich zum Verständnis, der Transparenz und der Sensibilisierung für die Handlungsweisen der am Hochrisikomanagement Beteiligten. Der Leitfaden ist keine Handreichung für Betroffene.
Frauenhaus-Suche
Ein Frauenhaus bietet gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz.
Ab sofort kann unter www.frauenhaus-suche.de tagesaktuell die Aufnahmekapazität aller Frauenhäuser und Schutzwohnungen bundesweit öffentlich eingesehen werden!
Die Veröffentlichung dieser Seite stellt einen Meilenstein im Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder dar. Von jetzt an können gewaltbetroffene Frauen selbstständig sehen wo sie aktuell Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus / einer Schutzwohnung erhalten.
Ebenso werden unterstützende Institutionen und Personen in die Lage versetzt, direkt, ohne Umwege über Dritte, einen Frauenhausplatz zu finden.
Das Frauenhaus/ Schutzwohnung ist offen für Frauen, die von körperlicher, seelischer, sexualisierter oder ökonomischer Gewalt betroffen sind. Es ist egal, ob Sie geschlagen, beleidigt oder bedroht wurden, eine Vergewaltigung erlebt haben oder Ihnen der Zugang zu Geld verwehrt wurde. Der Schutz in einem Frauenhaus/ einer Schutzwohnung besteht für alle Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft, finanziellen Situation, Religion, sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.
Auch Frauen, die keine körperliche Gewalt erleben, können Zuflucht in einem Frauenhaus/ Schutzwohnung suchen.
Jede Frau, unabhängig von ihrem Einkommen, kann in einem Frauenhaus/ Schutzwohnung anrufen, um Hilfe zu finden.
gewaltfrei-in-die zukunft.de
Häusliche Gewalt ist allgegenwärtig und aus vielen Gründen ein schwieriges Thema ...
Für die Betroffenen (zum überwiegenden Teil erwachsene Frauen) ist es sehr schwer und scheint zunächst unmöglich, sich aus dieser Situation zu befreien.
Häufig führt das Artikulieren (das Aussprechen) ihrer Not und ihre Suche nach Hilfe zu weiterer Gewalt und weiteren Repressionen (Unterdrückungen) durch die gewaltausübende Person.
Einen Ausweg aus diesem Dilemma (der unangenehmer Situation) bietet der Verein Gewaltfrei in die Zukunft an.
Auf der Website werden umfassende Informationen zu häuslicher Gewalt benannt und wie sich Betroffene Schritt für Schritt davon befreien können, aber auch, wie Angehörige oder Freunde den Betroffenen helfen können.
Ansprechstellen werden gelistet und mittels eines "Panikknopf" lässt sich die Website sofort schließen und auf eine andere unverfängliche Website springen.
Zudem bietet der Verein Gewaltfrei in die Zukunft eine Smartphone App, mit der Betroffene versteckt, anonymisiert und sicher Hilfe erbitten und erhalten können.
Istanbul-Konvention (=Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt)
Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Der Europarat hat 2011 die Konvention (=das Übereinkommen) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (=umgangssprachlich Istanbul-Konvention, weil sie dort unterzeichnet wurde) als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt.
Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, für Deutschland in Kraft.
Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um physische oder psychische Gewalt (Schwerpunkt ist dabei die geschlechtsspezifische Gewalt wie Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, erzwungene Abtreibung, Genitalverstümmelungen und Zwangsehen) gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.
Die Türkei ist im März 2021 aus dem völkerrechtlichen Vertrag ausgetreten. Präsident Erdogan begründete den Schritt damit, dass die Konvention die Einheit der Familien schädigt und Scheidungen fördert. Nach dieser Logik ist die Fortsetzung der Ehe wichtiger als die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention verpflichtet zu folgenden Maßnahmen:
- Unterstützung der Betroffenen durch Sozialdienste und Frauenhäuser.
- Einführung strafrechtlicher Normen und konsequenter Sanktionierung der Gewalttaten sowie Kontakt- und Näherungsverbote.
- Erlass von eigenständigen Aufenthaltstiteln in Asylverfahren für Gewaltopfer.
- Sensibilisierung der Gesellschaft zum Thema (geschlechtsspezifische) Gewalt als Gewaltpräventionsmaßnahme.
Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat 2020 einen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht.
In diesem beleuchtet der Juristinnenbund besonders dringenden Umsetzungsbedarf im Hinblick auf die Vorgaben der Konvention.
Anlass des Berichts ist die anstehende Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Konvention in Deutschland durch das Expertinnen und Experten-Gremium zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsstaaten (GREVIO).
Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Schleswig-Holstein
Mit dem schleswig-holsteinischen Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt soll das Ziel erreicht werden, Gewalt gegen Frauen einzudämmen und die Ursachen zu bekämpfen, z.B. durch die Bündelung vorhandener und neuer Expertise aus Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, dem Netzwerk KIK (Kooperations- und Interventionsprojekt bei häuslicher Gewalt) sowie weiterer Institutionen.
Zum Angebot gehören landesweite Fortbildungen, Beratungen und Strategien für relevante Institutionen.
Damit wird eine wichtige Maßnahme zur Gleichstellung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und der Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention fortgeführt!
Projekt Prävio
Am 06.11.2023 fand die Kick-Off-Veranstaltung des Projekts „Prävio“ („Prävention in Organisation“) des Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) statt.
Mit dem Projekt „Prävio“ ist die erste geförderte Maßnahme des schleswig-holsteinischen Kompetenzzentrums gegen geschlechtsspezifische Gewalt gestartet.
Das Projekt „Prävio“ unterstützt dabei, die Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt innerhalb eigener Organisationen zu identifizieren und vorzubeugen.
Das ist eine entscheidende Maßnahme, um Frauen ein sicheres und diskriminierungsfreies Leben und Arbeiten zu ermöglichen.
Ziel des Projekts „Prävio“ ist die Förderung von Gewaltschutz in öffentlichen und privaten Organisationen.
Das Sozialministerium fördert das Projekt als Maßnahme des schleswig-holsteinischen Kompetenzzentrums gegen geschlechtsspezifische Gewalt im Kalenderjahr 2023 mit 50.000 Euro.
Immer mehr Institutionen in Schleswig-Holstein setzen sich mit dem Thema „Gewaltschutz“ auseinander und das ist wichtig!
Das Projekt „Prävio“ stellt interessierten Institutionen Organisationsberatung und enge fachliche Begleitung bei der Etablierung von Konzepten zu Prävention und Intervention gegen geschlechtsspezifische Gewalt zur Verfügung.
Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Verwaltung, einen Verein oder ein Unternehmen handeln, denn eine klare Haltung gegen Machtmissbrauch und Gewalt ist ein Qualitätsmerkmal moderner Organisationen
Zudem ergänzt das "Projekt Prävio" die Präventionslandschaft in Schleswig-Holstein und ergänzt die Arbeit der Frauenfachberatungsstellen und KIK-Koordinatorinnen.
Wenn auch Sie die Gewaltprävention in Ihrer Organisation verbessern möchten, melden Sie sich gerne hier.
GREVIO (= Expertinnen- und Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen & häusliche Gewalt)
Die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (=GREVIO) ist ein unabhängiges Menschenrechtsüberwachungsgremium, das die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (= Istanbul Konvention) durch die Vertragsstaaten des Übereinkommens überwacht.
Sie setzt sich aus 15 unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen zusammen, die aufgrund ihres anerkannten Fachwissens in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung der Geschlechter, Gewalt gegen Frauen und/oder Unterstützung und Schutz der Opfer ernannt werden.
Satzungsgemäße Aufgaben der GREVIO:
-
Länderspezifische Überwachung der Istanbul-Konvention (Evaluierungsverfahren),
-
die Einleitung von Untersuchungen zu bestimmten Sachverhalten innerhalb einer Vertragspartei der Konvention (Untersuchungsverfahren)
-
und die Annahme allgemeiner Empfehlungen zu Themen und Konzepten der Konvention.
Erster GREVIO Bericht für Deutschland 2022 (Zusammenfassung)
Der erste GREVIO Bericht enthält eine Bewertung der von den deutschen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung aller Aspekte des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (im Folgenden als "Istanbul-Konvention" oder "das Übereinkommen" bezeichnet).
Die Ergebnisse von GREVIO basieren auf den Informationen, die im Zuge der verschiedenen Schritte des ersten Bewertungsverfahrens (Baseline) gemäß Artikel 68 des Übereinkommens
gewonnen wurden. Diese umfassen schriftliche Berichte: einen Staatenbericht der deutschen Behörden und zusätzliche Informationen von Einrichtungen (ein Verzeichnis der Stellen und Einrichtungen, mit denen GREVIO in Kontakt stand, befindet sich in Anlage II des Berichts).
Der erste Grevio Bericht bewertet die vielfältigen Maßnahmen der deutschen Behörden im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: