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Dritte Option: divers!

Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 festgestellt, dass es gegen das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstößt, wenn Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, nur als Mann oder Frau, oder alternativ als geschlechtslos registriert werden.

Aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung wurde zum 1.1.2019 ein neues Personenstandsrecht geschaffen: Die Eintragungsmöglichkeit laut Personanstandsrecht unterscheidet zwischen den Optionen:

  • weiblich
  • männlich
  • divers
  • kein Eintrag

Grundsätzlich bezieht sich die Gesetzgebung bislang nur auf Inter*Personen, die die Kategorie "divers" oder "kein Eintrag" wählen dürfen (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests), da es bislang ausschließlich um körperliche Geschlechtsmerkmale geht.

Deutschland gehört dadurch zu den wenigen Staaten weltweit, die die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern rechtlich anerkennen. 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich nicht nur auf das Personenstandsrecht aus, sondern hat Folgen für viele weitere Bereiche.

Im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) betrifft das vor allem den Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat häufig gestellte Fragen ( FAQ´s = Frequently Asked Questions) zu dem Themenfeld erstellt.

Änderungsmöglichkeiten gemäß Personenstandsgesetz

Unterscheidung zwischen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität:

Dritte Option: divers - Umgang im Alltag!

Seit Dezember 2018 ist eine diskriminierungsfreie Anrede von diversen Menschen nicht mehr nur eine Frage von Respekt und Höflichkeit, sie hat auch eine rechtliche Grundlage! 

Mit der Änderung des Personenstandsrechts wurde eine offizielle dritte Geschlechtskategorie neben weiblich und männlich geschaffen. 

Drittes Geschlecht, intersexuell, divers – mit diesen Wörtern sind Menschen gemeint, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen.

Vor dem Gesetz existierten sie bis vor Kurzem lediglich als Leerstelle: 

Im Geburtenregister gab es die Einträge „weiblich“ oder „männlich“! Für diverse Menschen bestand nur die Möglichkeit, den Eintrag offen zu lassen. 

Für die Gleichberechtigung ist das ein großer Fortschritt, doch im persönlichen Miteinander / in der Korrespondenz wirft es ungeahnte Schwierigkeiten auf.

Im Zweifel (oder auch grundsätzlich) bei zu formulierender Korrespondenz hilft gerne Ihr Gleichstellungsbüro oder der Bundesverband Trans*!

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