Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
... für Bürgerinnen, Bürger, Kommunalpolitisch Mandatstragende sowie Beschäftigte in der Verwaltung des Amtes Mittelholstein.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist der auf Menschen bezogene Prozess tatsächlicher Gleichstellung von Geschlechtern oder Geschlechtsidentitäten in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft.
Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung der Geschlechter (m,w,d) im Amt Mittelholstein bei. Die Gleichstellungsbeauftragte ist keine Frauenbeauftragte (=diese beraten und unterstützen vor Ort in Einrichtungen und versuchen die dortigen Rahmenbedingungen für Frauen zu verbessern). In der Privatwirtschaft ist die Gleichstellung vom Grundsatz der Freiwilligkeit geprägt, d.h. Gesetze für die Privatwirtschaft gibt es zur Gleichstellung (noch) nicht.
Unter die Gleichstellung der Geschlechter fällt nicht die Gleichstellung im Zusammenhang mit behinderten Menschen. Mit der Gleichstellung der Geschlechter soll auf den gleichberechtigten Anspruch auf Gleichheit von Männern, Frauen und diversgeschlechtlichen Menschen verwiesen werden.
Eine Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte wird gewählt und sorgt als Organ im rechtlichen Sinne weisungsungebunden für die Gleichstellung der Geschlechter im Amt Mittelholstein.
An den Sitzungen des Hauptausschusses und des Amtsausschusses im Amt Mittelholstein nimmt Sie stimmrechtslos teil.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch 2025 noch keine Selbstverständlichkeit! Das gilt für den Beruf, aber auch für das Privatleben und in der Kommunalpolitik. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Karrierechancen trotz Erziehungspausen, eine geschlechterunabhängige Beurteilung der Arbeitsleistung, Entlastung und Förderung für pflegende Angehörige und leider immer noch gelebte Gewalt gegen Frauen ... an Aufgabenfeldern mangelt es nicht!
Beratungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt!