Seit dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente!

Am 01.05.2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 dahingehend in Kraft getreten, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von deutschen ID-Dokumenten akzeptiert werden. Hiermit soll u.a. der Manipulation von Lichtbildern für Pass- und Ausweisdokumente durch sog. Morphing vorgebeugt werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.05.2025 daher nur noch Lichtbilder in digitaler Form akzeptiert werden. Diese können Sie bei Antragstellung in unseren Bürgerbüros gegen eine Servicepauschale in Höhe von 6,00 EUR erfassen lassen.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die digitalen Passfotos auch von privaten Fotodienstleistenden aufzunehmen und in eine zertifizierte Cloud hochladen zu lassen. Die Lichtbilder werden dann von der hiesigen Personalausweis- und Passbehörde mittels QR-Codes datensicher in das Fachverfahren heruntergeladen.
Das Amt Mittelholstein erfüllt seit dem 01.05.2025 alle technischen Voraussetzungen! Es greift deshalb keine der zurzeit in der Presse und den Medien erwähnten Ausnahmen zur weiteren bzw. verlängerten Akzeptanz von Papierfotos!
Beim Amt Mittelholstein werden papiergebundene Lichtbilder seit dem 01.05.2025 daher grundsätzlich NICHT mehr akzeptiert!
Das Amt Mittelholstein ermöglicht selbstverständlich die Erstellung biometrischer Lichtbilder auch von Babys, Kleinkindern und Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Termine für die Antragstellung können Sie bequem online buchen. Bei der Online-Terminvereinbarung finden Sie alle weiteren Informationen zum jeweiligen Antrag.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Team vom Bürgerbüro gerne zur Verfügung.