Mutterschutz & gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten
Abhängig beschäftigte Frauen sind am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt umfassend geschützt - vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz, vor einer Kündigung und vor Einkommensverlusten.
Ziel des Mutterschutzes ist es, die Gesundheit der Frau und die ihres (ungeborenen) Kindes während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit zu schützen und gleichzeitig ihre Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Dabei soll sie auch vor Benachteiligungen geschützt werden. Neben den abhängig beschäftigten Frauen gibt es weitere geschützte Gruppen, zum Beispiel Schülerinnen und Studentinnen.
Für Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz grundsätzlich nicht.
Für die Zeit unmittelbar vor und nach der Geburt sieht das Mutterschutzgesetz Schutzfristen für alle abhängig beschäftigten Frauen vor.
Diese Schutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und enden im Regelfall acht Wochen nach der Geburt.
Dabei handelt es sich um ein Beschäftigungsverbot, dessen Adressat der Arbeitgebende ist. In der Zeit vor der Geburt kann sich die Frau jedoch selbstbestimmt zur Arbeitsleistung bereit erklären.
Seit dem 1. Juni 2025 werden gestaffelte Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche wird die Schutzfrist bis zu zwei Wochen betragen, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche werden es sechs Wochen sein und bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen.
Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung oder einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.
Ausführlichere Informationen zum Mutterschutz und zu den Mutterschaftsleistungen finden Sie hier.