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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärm ist eine der größten Umweltbelastungen für viele Menschen. Mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde ein gemeinsames europäisches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen.

Auf dieser rechtlichen Grundlage werden Kommunen mit Hauptverkehrsstraßen mit über 3. Mio. Fahrzeugen pro Jahr alle fünf Jahre zur Aufstellung/Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes aufgefordert. Im Amtsbereich des Amtes Mittelholstein weisen die Bundesstraßen B430 sowie die Bundesautobahnen A 23 und A7 die zuvor genannte Verkehrsbelastung auf. Somit wurden die Gemeinden Aukrug, Bendorf, Bornholt, Ehndorf Hohenwestedt und Padenstedt aufgefordert, in den jeweiligen Lärmaktionsplänen Lärmprobleme und -auswirkungen zu regeln. Anhand von Grundlagenwerten zu Verkehrszahlen, Einwohnerdaten, Straßenoberflächen oder Geschwindigkeitsdaten wurden entsprechende Lärmkarten berechnet, die als Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne dienen. Darin werden die vorhandenen Lärmprobleme benannt und mögliche Lösungen zur Verminderung oder Vermeidung des Umgebungslärms angestoßen. Der Lärmaktionsplan zielt somit auf den Lärmschutz der Bevölkerung ab.

Über die nachstehenden Downloadlinks können die textlichen und kartographischen Unterlagen näher eingesehen werden:

Kontakt

Jens Lahrsen

Leitung Fachbereich - Bauamt