Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist verboten – und die Arbeitgebenden sind in der Pflicht, ihre Beschäftigten zu schützen!
Maßnahmen für Betroffene und Arbeitgebende bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:
-
Erstberatung (juristisch, kostenlos)
-
Leitfaden ("Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?")
-
Internet-Portal für Arbeitgebende (www.betriebsklimaschutz.de)