Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist verboten – und die Arbeitgebenden sind in der Pflicht, ihre Beschäftigten zu schützen!
Maßnahmen für Betroffene und Arbeitgebende bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz:
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        Erstberatung (juristisch, kostenlos)
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        Leitfaden ("Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?")
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        Internet-Portal für Arbeitgebende (www.betriebsklimaschutz.de)