Ende der Gültigkeit der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde nicht verlängert.
Die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest des Kreises Rendsburg-Eckernförde, in Kraft getreten am 17.11.2025, wurde nach erneuter Risikobewertung der Veterinäraufsicht nicht verlängert. Die darin verfügte Aufstallungspflicht für Geflügel in Haltungen ab 50 Stück Geflügel endete somit mit Ablauf des 15. Februar 2026.
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 11. Dezember 2024 behält weiterhin Gültigkeit und ist von allen Geflügelhaltern zu beachten.