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Mikrozensus 2026

Amt Mittelholstein
Aktuelle Meldungen

Wie in jedem Jahr findet auch im Jahr 2026 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein die 1 %-Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt.

Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.

Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushalte der Gemeinden des Amtes Mittelholstein aufgefordert werden könnten, dem Statistischen Landesamt telefonisch, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen. Den Weg zum Antworten können die Haushalte selber festlegen.

Vor der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer vom Landesamt beauftragt, die ausgewählten Gebiete zu „begehen“, um die im Einwohnermeldeamt gemeldeten Personen mit den Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Diese Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und dürfen Fotos von Gebäuden/ Klingelschildern machen.

Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Die Haushalte sind verpflichtet zu antworten. Für Personen, die nicht in der Lage sind eigenständig zu antworten, können stattdessen nahestehende Personen antworten.

Die Rechtmäßigkeit dieser Erhebung ist gegeben. Entsprechende Informationen finden Sie unter: https://www.statistik-nord.de/mikrozensus.

Die Durchführung des Mikrozensus und die Geheimhaltung der erhobenen Daten sind nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei. https://www.datenschutzzentrum.de/verwaltung/statistik/mikrozensus/

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