Sprungziele

Änderungen bei der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein

Aktuelle Meldungen
Amt Mittelholstein

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor.

Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein

(Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Verabschiedung einer Änderung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein.)

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sollen zum 01.10.2025 in Kraft treten.

Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies:

  • Bis zum 30.09.2025 beträgt die Fischereiabgabe unverändert 10,00 EUR. 

Bürgerinnen und Bürger können die (Klebe-)Marke für 2025 sowie auf Wunsch auch für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 (jedoch nicht darüber hinaus!) zum Preis von 10,00 EUR pro Jahr wie gewohnt in den örtlichen Ordnungsbehörden erwerben.

Ferner steht ein Onlinedienst für Fischereidokumente zur Verfügung unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Fisch (Kreditkarte erforderlich).
 

  • Ab dem 01.10.2025 bis zum 31.12.2025  ist bei dem Erwerb der Fischereiabgabe beim Behördenbesuch zusätzlich einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 EUR zu entrichten. Es gibt KEINE Klebemarken mehr!

Die Fischereiabgabe beträgt weiterhin 10,00 EUR pro Jahr und kann für das laufende und vier weitere Jahre im Voraus erworben werden.

Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt digital auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokumentes.

Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst ändert sich nichts – es sind 10,00 EUR Fischereiabgabe pro Jahr zu entrichten – ohne Verwaltungsgebühr.
 

  • Ab dem 01.01.2026 erhöht sich die Fischereiabgabe.

Über den Onlinedienst beträgt die Höhe der Fischereiabgabe dann 20,00 EUR pro Jahr.

(40,00 EUR für zwei Jahre, 60,00 EUR für drei Jahre, 80,00 EUR für vier Jahre, 100,00 EUR für fünf Jahre).

Beim Kauf vor Ort bei der örtlichen Ordnungsbehörde fallen wie oben genannt zusätzliche einmalige 8,00 EUR Verwaltungsgebühr an, so dass für die Fischereiabgabe 28 EUR pro Jahr zu entrichten sind.

(48,00 EUR für zwei Jahre, 68,00 EUR für drei Jahre, 88,00 EUR für vier Jahre, 108,00 EUR für fünf Jahre).
 

Beim Amt Mittelholstein können weiter Fischereiabgabemarken bis zum 30.09.2025 (in Form von Klebemarken) für das Jahr 2025 sowie 2026, 2027, 2028 und 2029 zum Preis von jeweils 10,00 EUR erworben werden !


Nachricht teilen