Änderungen im Fischereirecht in Schleswig-Holstein ab 01.10.2025

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sind in Schleswig-Holstein zum 01.10.2025 Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht in Kraft getreten.
Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.
Ferner steht Ihnen als Bürgerin/Bürger ein Onlinedienst für Fischereidokumente
zur Verfügung unter https://serviceportal.schleswig-Holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Fisch (Kreditkarte und Anmeldung erforderlich).
- Ab dem 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 ist bei dem Erwerb der Fischereiabgabe beim Behördenbesuch zusätzlich einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 EUR
zu entrichten.
Ab dem 01.10.2025 gibt es KEINE Klebemarken mehr!
Die Fischereiabgabe beträgt weiterhin 10,00 EUR pro Jahr und kann für das laufende und vier weitere Jahre im Voraus erworben werden.
Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt digital auf dem Handy oder als Ausdruck des digitalen Dokumentes.
Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst ändert sich nichts – es sind 10,00 EUR Fischereiabgabe pro Jahr zu entrichten – ohne Verwaltungsgebühr.
- Ab dem 01.01.2026 erhöht sich die Fischereiabgabe.
Über den Onlinedienst beträgt die Höhe der Fischereiabgabe dann 20,00 EUR pro Jahr.
(40,00 EUR für zwei Jahre, 60,00 EUR für drei Jahre, 80,00 EUR für vier Jahre, 100,00 EUR für fünf Jahre).
Beim Kauf vor Ort bei der örtlichen Ordnungsbehörde fallen wie oben genannt zusätzliche einmalige 8,00 EUR Verwaltungsgebühr an, so dass für die Fischereiabgabe 28 EUR pro Jahr zu entrichten sind.
(48,00 EUR für zwei Jahre, 68,00 EUR für drei Jahre, 88,00 EUR für vier Jahre, 108,00 EUR für fünf Jahre).