Änderungen im Fischereirecht in Schleswig-Holstein

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung traten in Schleswig-Holstein zum 01.10.2025 Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht in Kraft.
Zeitgleich wurde in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.
Ihnen als Bürger/Bürgerin steht nunmehr ein Onlinedienst für Fischereidokumente
zur Verfügung unter https://serviceportal.schleswig-Holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Fisch (Kreditkarte und Anmeldung erforderlich).
Seit dem 01.10.2025 gibt es KEINE Klebemarken mehr!
Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt jetzt digital auf dem Handy
oder als Ausdruck des digitalen Dokumentes.
Zum 01.01.2026 wurde die Fischereiabgabe erhöht.
Über den Onlinedienst beträgt die Höhe der Fischereiabgabe 20,00 EUR pro Jahr.
(40,00 EUR für zwei Jahre, 60,00 EUR für drei Jahre, 80,00 EUR für vier Jahre, 100,00 EUR für fünf Jahre).
Beim Kauf vor Ort bei der örtlichen Ordnungsbehörde fallen zu der genannten Fischereiabgabe
zusätzliche einmalige 8,00 EUR Verwaltungsgebühr an, so dass für die Fischereiabgabe 28 EUR für ein Jahr zu entrichten sind.
(48,00 EUR für zwei Jahre, 68,00 EUR für drei Jahre, 88,00 EUR für vier Jahre, 108,00 EUR für fünf Jahre).