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Eintrag ins Firmenverzeichnis

Hier können Sie sich, wenn Sie im Amt Mittelholstein ein Gewerbe betreiben, kostenlos in das Firmenverzeichnis eintragen lassen.

Wichtiger Hinweis:

Die Eintragung ins Firmenverzeichnis ersetzt nicht die erforderliche Gewerbeanzeige nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO). Diese ist losgelöst vom Eintrag ins Firmenverzeichnis und beim zuständigen Gewerbeamt zu tätigen. Ebenso sind hierdurch keinerlei Erlaubnisse nach der GewO, gewerberechtlichen Nebengesetzen, Genehmigungen entsprechend dem Planungs- und Baurecht oder der Handwerksordnung (HwO) abgedeckt.

Bitte denken Sie auch daran, etwaige relevante Änderung unverzüglich mitzuteilen und helfen Sie so dabei mit, das Firmenverzeichnis möglichst immer für alle auf einem aktuellen Stand zu halten.

Firmenverzeichnis

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.