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Teilzeit - Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Wunsch haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, können nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend machen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Anforderungen von Beruf und Privatleben besser miteinander in Einklang zu bringen.

 Das Gesetz will Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen, ermöglichen und dies selbstverständlich für Frauen und Männer.

 Die Broschüre „TEILZEIT - Alles WAS RECHT IST” (Stand 07/2019) informiert über die rechtlichen Bedingungen, in Teilzeit zu arbeiten. Dabei werden folgende Themenbereiche angesprochen:

  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsverhältnis
  • Betriebliche Mitbestimmung
  • Sozialversicherungsrecht
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Teilrente
  • Altersteilzeit
  • Elternzeit" 

Umfangreich ist auch die Darstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils - also Unfall-, Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Teilzeitrechner

Der Teilzeitrechner dient nur zur Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen der Teilzeit bei dem einzelnen Betroffenen.
Die angezeigten Informationen erheben nicht den Anspruch der vollständigen Berücksichtigung aller Spezialfälle, wie zum Beispiel Mini- und Midi-Jobs.

Ausbildung in Teilzeit

Abbildung Broschüre Berufsausbildung in Teilzeit
Abbildung Broschüre Berufsausbildung in Teilzeit

Familie und Ausbildung - wie können Menschen beides meistern?

Viele junge Menschen müssen bereits frühzeitig Verantwortung für ein Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen.

Es gibt berechtigte Gründe, die eine Ausbildung in Vollzeit erschweren. Manchmal lässt die aktuelle Lebenssituation eine Ausbildung in Vollzeit nicht zu.

Für diese Fälle wurden zum 01.01.2020 durch eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes die Möglichkeiten einer Berufsausbildung in Teilzeit weiter gestärkt. So gilt seitdem: Mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes steht einer Teilzeitberufsausbildung allen Interessierten offen.

Die Broschüre „Berufsausbildung in Teilzeit” bietet u.a. eine Übersicht über die staatlichen Unterstützungsleistungen und eine Übersicht der Modelle einer Teilzeitberufsausbildung.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.