Informationen zur Kandidatenaufstellung
In der Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird u.a. geregelt in welcher Form die Wahlvorschläge zur Kommunalwahl vorgebracht werden sollen.
Wahlvorschläge, sowohl unmittelbare, also für Direktmandate, als auch Listenwahlvorschläge sind dabei nach einem von der Verordnung vorgegebenen Muster einzureichen. Der Gemeindewahlleiter hat hierzu ein Informationsschreiben gefertigt, das anliegend beigefügt ist.
Formvordrucke nach der Gemeinde- und Kreiswahlordnung
Die Gemeinde- und Kreiswahlordnung legt Musterformulare für die Einreichung der Wahlvorschläge fest. Diese finden Sie nachfolgend.
Anlage 8 - Unmittelbarer Wahlvorschlag
Anlage 9 - Listenwahlvorschlag
Anlage 12 - Erklärung als Bewerbender
Anlage 14 - Bescheinigung der Wählbarkeit