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Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 14. Mai 2023

An dieser Stelle stellen wir Ihnen die Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen im Amt Mittelholstein zur Verfügung.

Bekanntmachung der Gemeindewahlergebnisse

Gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Verbindung mit §§ 63f der Gemeinde- und Kreiswahlordnung stellt der Gemeindewahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlgebiet fest. Der Gemeindewahlleiter gibt das Gemeindewahlergebnis bekannt. Diese Bekanntmachung finden Sie nachfolgend mit den dazugehörigen Anlagen.

Bekanntmachung der Gemeindewahlergebnisse

Wahlbekanntmachung

Gemäß § 38 i.V.m. § 97 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung macht der Gemeindewahlleiter bekannt, welche Regelungen von den Wählerinnen und Wählern bei der Stimmabgabe zu beachten sind, und gibt dazu die erforderlicehn Hinweise. Diese Bekanntmachung finden Sie nachfolgend.

Gemeinsame Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Gemäß § 17 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes hat der Gemeindewahlleiter Ort und Zeit der Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis öffentlich bekannt zu geben. In der Bekanntmachung ist zudem auch aufzuführen, bei welcher Stelle, in welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können sowie wie durch Briefwahl gewählt wird. Diese Bekanntmachung finden SIe nachfolgend. 

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023

Gemäß § 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Verbindung mit § 31 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung gibt der Gemeindewahlleiter die durch Beschluss des Gemeindewahlausschusses zugelassenen Wahlvorschläge bekannt. Diese Bekanntmachung finden Sie nachfolgend mit den dazugehörigen Anlagen.

Zugelassene Wahlvorschläge

Anlage I - Unmittelbare Bewerberinnen und Bewerber

Anlage II - Listenwahlvorschläge

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 09.08.2022

Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung fordert der Gemeindewahlleiter durch öffentliche Bekanntmachung auf, Wahlvorschläge einzureichen. Diese Bekanntmachung finden Sie nachfolgend.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung über die Einteilung der Wahlkreis vom 08.07.2022

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2022 die Einteilung der Wahlkreise und deren Abgrenzung beschlossen. Die hierzu gehörige Bekanntmachung finden Sie nachfolgend.

Einteilung der Wahlkreise

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