Interne Meldestelle für Hinweisgebende
Die Verwaltung des Amtes Mittelholstein hat in Kooperation mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz über einen externen Dienstleister eingerichtet.
Haben Sie ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Es kann sich grundsätzlich auch an eine externe Meldestelle des Bundes gewendet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht jedoch vor, dass die Interne Meldestelle zu bevorzugen ist.
Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?
Meldungen können Sie bei der internen Meldestelle des Kreises Rendsburg-Eckernförde nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz schriftlich oder mündlich hier abgeben: