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Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Die Verwaltung des Amtes Mittelholstein hat in Kooperation mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz über einen externen Dienstleister eingerichtet.

Haben Sie ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Es kann sich grundsätzlich auch an eine externe Meldestelle des Bundes gewendet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht jedoch vor, dass die Interne Meldestelle zu bevorzugen ist. 

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Meldungen können Sie bei der internen Meldestelle des Kreises Rendsburg-Eckernförde nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz schriftlich oder mündlich hier abgeben:

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.