Service
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).
§ 70 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.