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Unter Schädlingsbekämpfung werden chemische, physikalische oder biologische Maßnahmen zusammengefasst, die zur Bekämpfung von Schädlingen (zum Beispiel Tiere oder Mikroorganismen) dienen.
Wichtig ist dies unter anderem im Bereich der Lebensmittel. Nach § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung dürfen Lebensmittel keiner nachteiligen Beeinflussung, zum Beispiel durch Mikroorganismen oder tierische Schädlinge, ausgesetzt werden. Es ist Aufgabe des Unternehmers, der Lebensmittel produziert, transportiert oder lagert, eine zweckmäßige Schädlingsbekämpfung sicherzustellen. Auf Verlangen sind der zuständigen Behörde, im Rahmen der Lebensmittelüberwachung die Dokumente über die Schädlingsbekämpfung vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Weiterführende Informationen (extern):
Veterinärämter in Schleswig-HolsteinVeterinary offices in Schleswig-Holstein
§ 3 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV).