Vorlage - GV02/2019-039
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Sachverhalt:
Der Segelflug Aukrug e. V. stellt mit Datum vom 09.03.2019 einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € für die Jugendarbeit im Verein.
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2011 bekommen örtliche Vereine einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 250,00 €, wenn sie den Verwendungsnachweis der Förderung für das vorangegangene Kalenderjahr bis zum 31.03. des laufenden Jahres bei der Verwaltung eingereicht haben.
Dies gilt bisher durch o. g. Beschluss für folgende Vereine: JafA, DRLG, Jugendfeuerwehr, Reitverein, Sportangelverein, BSC, Sportschützen, Pfadfindergruppen der Gemeinde und den Förderverein Freibad Aukrug.
Der Segelflugverein hat 2016 das erste Mal diesen Zuschuss beantragt. Dieser wurde auf Nachfrage von dem Bürgermeister (Herr Kuhnke) bewilligt und auch für die Folgejahre 2017 und 2018 gezahlt.
Beschlussvorschlag:
Für den Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem Antrag des Segelflug Aukrug e. V. statt zu geben und einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu zahlen, wenn der Verwendungsnachweis bis zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres vorgelegt wurde. Der Segelflugverein wird in die Liste der Vereine, die jährlich einen Zuschuss beantragen können, aufgenommen.
Für die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Segelflug Aukrug e. V. jährlich auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € für die Jugendarbeit zu zahlen, wenn der Verwendungsnachweis bis zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres vorgelegt wurde. Der Segelflugverein wird in die Liste der Vereine, die jährlich einen Zuschuss beantragten können, aufgenommen.
Anlage/n:
Zuschussantrag des Segelflug Aukrug e. V. 2019 für die Jugendarbeit im Verein
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Anlagen: | |||||
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1 | Zuschussantrag Segelflug Aukrug e. V. (126 KB) |