Vorlage - GV02/2019-002
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Sachverhalt:
Die Jahresrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr wird mit folgenden Inhalten zur Prüfung vorgelegt:
- Erläuterung der Jahresrechnung gem. § 93 GO
- Kassenmäßiger Abschluss gem. § 38 GemHVO kameral
- Haushaltsrechnung gem. § 39 GemHVO kameral
- Feststellung des Ergebnisses
- Verzeichnis der Haushaltsreste
- Verzeichnis der Haushaltsüberschreitungen
- Verzeichnis der Deckungskreise
- Verzeichnis der verbliebenen Kassenreste
- Verzeichnis der unerledigten Verwahrkonten
- Einzelpläne Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Kontenliste Verwahrkonten
- Einzelplan-Zusammenstellung Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Anlagen zur Jahresrechnung gem. § 41 GemHVO kameral
- Übersicht über Schulden
- Vermögensübersicht
- Übersicht über die Rücklagen
- Rechnungsquerschnitt
- Rechnungs-Gruppierungsübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, der Gemeindevertretung folgenden Schlussbericht vorzulegen:
Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung:
Die Jahresrechnung der Gemeinde Aukrug für das Haushaltsjahr 2018 schließt am 31.12.2018 wie folgt ab:
im Verwaltungshaushalt
mit einem Sollbestand
in der Einnahme in Höhe von 6.166.547,49 €
und in der Ausgabe in Höhe von 6.166.547,49 €
sowie
im Vermögenshaushalt
mit einem Sollbestand
in der Einnahme in Höhe von 1.305.885,01 €
und in der Ausgabe in Höhe von 1.305.885,01 €
Es wurde ein Sollüberschuss in Höhe von 233.228,15 € erzielt.
Die Summe der genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßige Ausgaben beträgt 124.199,39 €.
Die Summe der allgemeinen Rücklage und der Sonderrücklagen beträgt 1.374.367,10 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Allgemeine Rücklage 1.002.551,44 €
Sonderrücklage Kindertagesstätte 125.516,49 €
Sonderrücklage Feuerwehr 57.997,00 €
Sonderrücklage Freibad 135.819,89 €
Sonderrücklage Bauhof 29.622,69 €
Sonderrücklage Schule 22.859,59 €
Die Summe der Schulden beträgt 1.950.221,13 €.
Basierend auf der vorgelegten Jahresrechnung wurden die einzelnen Positionen von den Ausschussmitgliedern stichprobenartig geprüft. Hierbei wurde insbesondere geprüft, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
- die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Es ergaben sich folgende Fragen bzw. Beanstandungen:
xxx / keine
Die Prüfung der Jahresrechnung ergab, dass eine korrekte Rechnungslegung erfolgt ist.
Für die fest gestellten Haushaltsüberschreitungen wird die Notwendigkeit anerkannt.
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Jahresrechnung 2018 zu beschließen.