Auszug - Bebauungsplan Nr. 30 "Windvorrangfläche Viertshöhe" - Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll |
Der Aukruger CDU Ortsverband und die kommunale Wählergemeinschaft „Einwohner für Aukrug“ beantragten auf der letzten Bauausschusssitzung der Gemeinde am 19.05.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Gebiet der von der Landesplanung vorgesehenen Windvorrangfläche PR2_RDE_145 im Bereich Viertshöhe.
Die beiden Fraktionen der Gemeindevertretung wollen damit die städtebaulichen und gesamtplanerischen Zielsetzung der Gemeinde mit der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet gesichert wissen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 30 "Windpark Viertshöhe“ nimmt die Gemeinde die Planung der Windvorrangfläche in die eigene Hand.
D.h. die Ausschreibung eines Planbüros, die Planungskosten für die Bauleitplanung mit den entsprechenden Gutachten sind vollumfänglich von der Gemeinde zu tragen.
Die Gemeinde hat die Planung voranzutreiben, sie darf das Instrument der Bauleitplanung nicht zur Verhinderung von Baurechten einsetzen.
Beschlussvorlage und Anlagen werden zur Kenntnis genommen. Ausschussvorsitzender Bieler vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde, was das Verhalten in der aktuellen Situation angeht, seitens der Verwaltung nicht auskömmlich beraten wurde. Er äußert die Erwartung, im Rahmen einer Veränderungssperre auf die Höhe der Windkraftanlagen Einfluss nehmen zu können. Bürgermeister Rehder weist darauf hin, dass für die Erstellung eines Bebauungsplanes mit Kosten von rd. 25.000 € zu rechnen sein wird. Er informiert über eine Veranstaltung am 06.06.2019 um 17.00 Uhr zu diesem Thema. Es wird Einvernehmen erzielt, eine Beschlussfassung zurück zu stellen, um das Ergebnis des Termins abzuwarten.