Auszug - Zuschuss an den TSV Aukrug e.V. für die Bewirtschaftung des Sportlerheimes
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Gemeinde Aukrug stellt dem TSV Aukrug e.V. jährlich einen Zuschuss für die Bewirtschaftung des Sportlerheimes zur Verfügung.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.03.2019 ist über den Zuschuss für das Jahr 2019 beraten worden. Auf den Inhalt der Vorlage GV02/2019-019 wird Bezug genommen.
Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses wurde zurückgestellt, da in der vom TSV eingereichte Kostenübersicht für das Jahr 2018 Investionen aufgeführt sind, die mit der Gemeinde nicht abgestimmt waren. Außerdem sind die erzielten Einnahmen in der Kostenübersicht nicht enthalten.
Der TSV hat daraufhin eine aktualisierte Kostenübersicht eingereicht, wonach die tatsächlichen Bewirtschaftungskosten im Jahre 2018 einschl. einer Instandhaltungspauschale 14.347,49 € betragen.
Unter Abzug der erzielten Pachteinnahmen errechnet sich ein Betrag in Höhe von 11.672,49 €.
Die aktualisierte Kostenübersicht für das Jahr 2018 ist der Vorlage GV02/2019-058 als Anlage beigefügt.
Es wird festgestellt, dass es bezüglich der dargestellten Ausgaben bei den Bewirtschaftungskosten deutliche Differenzen zwischen den beiden vorgelegten Kostenübersichten gibt, die vorab geklärt werden müssen. Es wird Einvernehmen darüber erzielt, die Entscheidung bis zu einer abschließenden Klärung zurück zu stellen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Es wird beschlossen, der Gemeindevertretung vorgeschlagen, den Zuschuss an den TSV Aukrug e.V. für die Bewirtschaftung des Sportlerheimes für das Jahr 2019 auf __________ € festzusetzen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses wird beschlossen, den Zuschuss an den TSV Aukrug e.V. für die Bewirtschaftung des Sportlerheimes für das Jahr 2019 auf _________ € festzusetzen.