Auszug - Schlussbericht zur Jahresrechnung 2018
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Jahresrechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr wird mit folgenden Inhalten zur Prüfung vorgelegt:
- Erläuterung der Jahresrechnung gem. § 93 GO
- Kassenmäßiger Abschluss gem. § 38 GemHVO kameral
- Haushaltsrechnung gem. § 39 GemHVO kameral
- Feststellung des Ergebnisses
- Verzeichnis der Haushaltsreste
- Verzeichnis der Haushaltsüberschreitungen
- Verzeichnis der Deckungskreise
- Verzeichnis der verbliebenen Kassenreste
- Verzeichnis der unerledigten Verwahrkonten
- Einzelpläne Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Kontenliste Verwahrkonten
- Einzelplan-Zusammenstellung Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Anlagen zur Jahresrechnung gem. § 41 GemHVO kameral
- Übersicht über Schulden
- Vermögensübersicht
- Übersicht über die Rücklagen
- Rechnungsquerschnitt
- Rechnungs-Gruppierungsübersicht
Der Ausschuss beschließt, der Gemeindevertretung folgenden Schlussbericht vorzulegen:
Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung:
Die Jahresrechnung der Gemeinde Aukrug für das Haushaltsjahr 2018 schließt am 31.12.2018 wie folgt ab:
im Verwaltungshaushalt
mit einem Sollbestand
in der Einnahme in Höhe von 6.166.547,49 €
und in der Ausgabe in Höhe von 6.166.547,49 €
sowie
im Vermögenshaushalt
mit einem Sollbestand
in der Einnahme in Höhe von 1.305.885,01 €
und in der Ausgabe in Höhe von 1.305.885,01 €
Es wurde ein Sollüberschuss in Höhe von 233.228,15 € erzielt.
Die Summe der genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben beträgt 124.199,39 €.
Die Summe der allgemeinen Rücklage und der Sonderrücklagen beträgt 1.374.367,10 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Allgemeine Rücklage 1.002.551,44 €
Sonderrücklage Kindertagesstätte 125.516,49 €
Sonderrücklage Feuerwehr 57.997,00 €
Sonderrücklage Freibad 135.819,89 €
Sonderrücklage Bauhof 29.622,69 €
Sonderrücklage Schule 22.859,59 €
Die Summe der Schulden beträgt 1.950.221,13 €.
Basierend auf der vorgelegten Jahresrechnung wurden die einzelnen Positionen von den Ausschussmitgliedern stichprobenartig geprüft. Hierbei wurde insbesondere geprüft, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
- die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Die Prüfung der Jahresrechnung ergab, dass eine korrekte Rechnungslegung erfolgt ist.
Für die festgestellten Haushaltsüberschreitungen wird die Notwendigkeit anerkannt.
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Jahresrechnung 2018 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, ausg. gem. § 22 GO: 0