Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
... für Bürgerinnen, Bürger, Kommunalpolitische Mandats- trägerinnen und Mandatsträger sowie Bedienstete im Amt Mittelholstein.
Eine Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte gilt als Organ im rechtlichen Sinne und ist stets weisungsungebunden.
Beratungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt!
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch 2021 noch keine Selbstverständlichkeit! Das gilt für den Beruf, aber auch für das Privatleben und in der Kommunalpolitik. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Karrierechancen trotz Erziehungspausen, eine geschlechterunabhängige Beurteilung der Arbeitsleistung, Entlastung und Förderung für pflegende Angehörige ... an Aufgabenfeldern mangelt es nicht!
