Istanbul-Konvention
Am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft.
Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen.
Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat 2020 einen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht.
In diesem beleuchtet der Juristinnenbund besonders dringenden Umsetzungsbedarf im Hinblick auf die Vorgaben der Konvention.
Anlass des Berichts ist die anstehende Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Konvention in Deutschland durch das Expert*innen-Gremium zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsstaaten (GREVIO).
