Sprungziele

Führungspositionen-Richtlinie der EU

Frauen sind in den Führungsetagen privater Unternehmen in Europa nach wie vor unterrepräsentiert.

Ziel ist es, Frauen mit verbindlichen Standards in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.

Am 25. November hat die Europäische Union (EU) eine Führungspositionen-Richtlinie veröffentlicht, die noch im Jahr 2022 in Kraft tritt.

Sie enthält klare Vorgaben für den Frauenanteil in privaten Unternehmen: 40 Prozent der Mitglieder in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen in der EU müssen bis Ende 2026 weiblich sein.

Die EU-Führungspositionen-Richtlinie ist ein Meilenstein für die Gleichstellung in Europa: wir bekommen nun einheitliche Regelungen in allen europäischen Mitgliedstaaten, damit es mehr Frauen in die Führungsetagen der Unternehmen schaffen.

Ausnahmen sieht die Richtlinie nur für Länder vor, die bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt und eine Frauen-Quote eingeführt haben, wie in Deutschland. Bei uns gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) schon umfangreiche Maßnahmen, die ein Umdenken in den Unternehmen erwirken konnten. Nun bewegt sich auch etwas auf europäischer Ebene, denn feste gesetzliche Quoten wirken, wie beispielsweise die Frauenquote für Aufsichtsräte. Sie verändert nicht nur die Zusammensetzung von Führungsgremien, sondern wirkt sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur in Deutschland aus.

Mehr Frauen in Führungspositionen - Zweites Führungspositionengesetz (FüPoG II)

Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen endlich signifikant zur erhöhen, trat am 1. Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) in Kraft. Zuvor war der Frauenanteil in den Führungsetagen deutscher Unternehmen trotz vieler Apelle und freiwilliger Selbstverpflichtungen jahrelang stagniert.

Das Bundeskabinett hat am 6.1.2021 den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II) beschlossen. 

Der Gesetzentwurf ist in gemeinsamer Federführung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  (BMJV) erarbeitet worden.

Der Gesetzentwurf entwickelt das 2015 in Kraft getretene FüPoG weiter, verbessert seine Wirksamkeit und schließt Lücken. 

Eine zentrale Neuerung ist ein Mindestanteil von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen.
 
Mit dem Gesetzentwurf werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und die Beschlüsse einer vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe umgesetzt.

Abbildung Logo BMFSFJ
Abbildung Logo Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wichtige Punkte des FüPoG II:

Säulen der gleichberechtigten Teilhabe in der Privatwirtschaft

Fünfte jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes

Die Bundesregierung hat 11/2021 die Fünfte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes beschlossen.

Die Kernergebnisse im Überblick:

Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft gestiegen
In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, für die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Quote gilt, weiter gestiegen. Er lag im Geschäftsjahr 2018 bei 33,4 Prozent und hat sich damit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 um 8,4 Prozentpunkte gesteigert. Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, mit 3,7 Prozentpunkten seit 2015 sehr viel weniger angewachsen. Er lag hier 2018 noch immer bei 21,6 Prozent.

Niedriges Niveau des Frauenanteils in Vorständen deutscher Unternehmen
In den Vorständen deutscher Unternehmen waren Frauen auch im Geschäftsjahr 2018 stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den Vorständen aller untersuchten Unternehmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 Prozent und somit insgesamt auf einem niedrigen Niveau. 79,5 Prozent der untersuchten Unternehmen hatten keine Frau im Vorstand.

Neue gesetzliche Regelungen für Frauenquote in Vorständen in Kraft getreten
Auf die anhaltend geringe Zahl von Frauen in den Vorständen deutscher Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) reagiert. Zentrale Neuerung ist eine Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Das Gesetz ist am 12. August 2021 in Kraft getreten.

Frauenanteil im öffentlichen Dienst entwickelt sich positiv
Im öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil überwiegend gestiegen. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert. In den obersten Bundesbehörden lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen 2020 bei 37 Prozent.

Für die Gremienbesetzung gelten für den Bund durch das Bundesgremienbesetzungsgesetz strengere Regeln als für die Privatwirtschaft. In den Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern hat sich der Frauenanteil weiter positiv entwickelt und auf 45,4 Prozent erhöht. Dort, wo der Bund drei oder mehr Gremienmitglieder bestimmen kann, lag der Frauenanteil sogar bei 46,4 Prozent.

Grundlage des Berichtes und weitere Informationen
Mit der „Fünften Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die Öffentlichkeit fundiert über die Entwicklungen im Bereich Frauen in Führungspositionen zu informieren, wie es das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vorsieht. Dem Bericht liegen für die Privatwirtschaft die Datenlage insbesondere aus dem Geschäftsjahr 2018 und für den öffentlichen Dienst des Bundes die Datenlage aus dem Jahre 2019 zugrunde. Aufgrund unterschiedlicher Offenlegungspflichten und abweichender Geschäftsjahre ist eine Auswertung aller Geschäftsberichte nur zeitversetzt möglich.

Die Quote wirkt?!

Dass die Quote wirkt, zeigt eine interaktive Anwendung. Sie veranschaulicht, wie sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten seit Einführung der Quote entwickelt hat. Wer es noch genauer wissen möchte, kann die Unternehmen nach Branche, Größe oder Region filtern.

Zusammenfassend ist (Stand 01/2022) festzustellen, dass es in den Topetagen börsennotierter deutscher Unternehmen einen kräftigen Zuwachs an Frauen gibt! So erhöhte sich die Zahl weiblicher Vorstandsmitglieder in den 160 Unternehmen der DAX-Familie um 20 auf insgesamt 94 Top-Managerinnen. Es war der höchste Anstieg seit Beginn der Auswertung im Jahr 2013.

In gut der Hälfte der untersuchten Firmen saß zum Stichtag 01.01.2022 allerdings keine Frau im Führungsgremium. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland zudem weiter hinterher. Derzeit sieht sich im Durchschnitt eine (1) Frau sechs Männern gegenüber. Zudem steht in nur 9 Unternehmen eine Managerin an der Vorstandsspitze.

Ob die im August 2021 gültige Frauenquote für Vorstände den Anteil weiblicher Führungskräfte in kurzer Zeit deutlich steigern wird, bleibt zu beobachten. (Die Frauenquote besagt, dass bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als 3 Vorstandsmitglieder bei Neubesetzungen mindestens eine (1) Frau im Vorstand sitzen muss.)

eaf Berlin - Vielfalt in Führung

Die EAF Berlin begleitet Organisationen in Veränderungsprozessen hin zu mehr Vielfalt in Führung.

Als unabhängige Forschungs- und Beratungsorganisation arbeitet sie an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Die EAF Berlin berät zu den Themen Vielfalt und Chancengleichheit, Karriere und Führung, Vereinbarkeit und Resilienz sowie Demokratie und Partizipation.

Sie konzipiert und realisiert praxisnahe Forschungsprojekte sowie innovative Programme und Trainings zur Personal- und Organisationsentwicklung.

Abbildung Logo der eaf Berlin
Abbildung Logo der eaf Berlin

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.