EG- Dienstleistungsrichtlinie

Informationen zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) ist am 15. November 2006 vom EU-Parlament in zweiter Lesung beschlossen worden. Die Veröffentlichung der Dienstleistungsrichtlinie erfolgte am 27. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 376/36). Damit war die Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28. Dezember 2009 in den Mitgliedstaaten der umzusetzen.

Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Diese sieht vor, die Europäische Union durch Reformen auf den globalen Wettbewerb auszurichten und durch weitere Modernisierungsmaßnahmen zum stärksten und innovativsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln.

In Schleswig-Holstein wird die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie federführend vom Finanzministerium koordiniert.

Die Kernelemente der Dienstleistungsrichtlinie sind:

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA)
Der EA hat das Ziel, die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen künftig zu erleichtern. Er soll als Kontaktstelle das Bindeglied zwischen Dienstleistern und Behörden bilden.

Die elektronische Verfahrensabwicklung
Die Mitgliedstaaten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können.

Das Verwaltungsleistungsverzeichnis (VLV)
Zur Erfüllung der vorgeschriebenen Informationspflichten, muss auf Landesebene ein übergreifendes und gemeinsames Verwaltungsleistungsverzeichnis (VLV) aller Träger der Öffentlichen Verwaltung aufgebaut und im Internet angeboten werden.

Der Zuständigkeitsfinder (ZuFiSH)
Eine Teilkomponente des Verwaltungsleistungsverzeichnisses bildet der landesweite Zuständigkeitsfinder. Er gibt Auskunft, welche Behörden eine jeweilige Verwaltungsleistung anbieten und für welches Gebiet diese Behörden dabei zuständig sind.

Die in die Zuständigkeit des Amt Mittelholstein fallenden Leistungen finden Sie auch unter "Was erledige ich wo?".

Weitere Informationen:
Schleswig-Holstein-Service (Online-Dienste)
www.dienstleistungsrichtlinie.de 
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